Es waren zwar nur wenige Parlamentarier anwesend, als das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundestag beschlossen wurde, aber die waren sich überwiegend einig. Dieses Gesetz besiegelt den Abschied von der Meinungsfreiheit. Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen.
Die Rechtswidrigkeit eines Inhaltes ist aber in den seltensten Fällen auf die Schnelle festzustellen. Wegen der drohenden Millionenstrafe wird aber auch im Zweifelsfall immer eine vorbeugende Löschung erfolgen. Das führt dazu, dass die Messlatte dessen Stück für Stück absinkt, was gerade noch erlaubt oder verboten ist. Der vorauseilende Gehorsam erzeugt die geistige Gleichschaltung. Meinungsfreiheit war gestern.
Kritische Geister müssen sich deshalb wieder auf alte Techniken besinnen. Zum Beispiel auf Äsop, der über Tiere schrieb, wenn er die Mächtigen meinte. Er hätte kommentiert: „Ein paar flügellahme Geier beschlossen, dass Aas hinfort als Salat zu bezeichnen sei.“ Außerdem gibt es noch die byzantinische Methode des über den Klee Lobens. Satt: „Es und ihr kotzt mich an!“ formuliert man sicherer: „Ich danke den hohen Abgeordneten, dass sie, ausgestattet mit der Kraft ihrer außergewöhnlichen Weisheit und mit der ungebrochenen Aufrichtigkeit ihres unermüdlichen Strebens um die Verschönbesserung unserer von allen möglichen Etwassen bedrohten Welt dieses wegweisende, nachhaltige, elegante und absolut notwendige Gesetz endlich beschlossen haben.“
Schönes wochenende, wünscht thomy




