Sonntag, 18. Oktober 2026

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Gefährliche Böller beschlagnahmt

Volltreffer! Letzten Mittwoch (08.11.2017) fanden Beamte der Bundespolizei während einer Kontrolle nahe der Grenze in Bärenstein im Fahrzeug eines 34 Jährigen verbotene Feuerwerkskörper.

Von Andre Kaiser

· 1 Min. Lesezeit

Annaberg-Buchholz/Bärenstein. Volltreffer! Letzten Mittwoch (08.11.2017) fanden Beamte der Bundespolizei während einer Kontrolle im Fahrzeug eines 34 Jährigen verbotene Pyrotechnik. Hierbei handelte es sich um 52 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen CE- bzw. BAM-Kennzeichnung und weitere 24 Feuerwerkskörper der Kategorie 3.

Laut Information der Beamten wurde die heiße Ware sichergestellt und dem Entschärfungsdienst der Bundespolizei zur professionellen Vernichtung übergeben. Die Kosten hierfür muss der 34-Jährige tragen. Zudem muss er sich wegen Verstößen gegen § 40 und § 41 Sprengstoffgesetz verantworten. Dies könnte eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro (§ 41 SprengG) und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 42 SprengG) nach sich ziehen.

„Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt. In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen. Ganz besonders weist die Bundespolizei auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass selbst, wenn die CE und BAM Kennzeichen vorhanden sind, nur die Kategorien 1 und 2 zum freien Verkauf zulässig sind. Für die Kategorien 3 und 4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Bei diesen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.“

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