Sonntag, 18. Oktober 2026

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Illegales Autorennen in Zwickau

Von Sven Günther

· 2 Min. Lesezeit

Polizisten stoppten zwei Fahrer, die mit Tempo 100 unter Drogen und ohne Führerschein durch Zwickau rasten. Symbolbild: AdobeStock

Mit Tempo 100 durch die Innenstadt von Zwickau

Zwickau. Den Blitzer hatten sie im Blick, aber mit der Polizei hatten sie nicht gerechnet. Beamte beendeten am späten Mittwochabend ein illegales Autorennen. Sie hatten auf dem Dr.-Friedrichs-Ring einen VW und einen Audi bemerkt, die mit Tempo 100 nebeneinander herfuhren. Erlaubt sind 50 km/h.

Filmreife Szene in Zwickau

Als die beiden Fahrzeuge kurz vor dem stationären Blitzer im City Tunnel Zwickau ihre Geschwindigkeit verringerten und Richtung B 173 abfuhren, überholten die Beamten und stellten ihren Funkstreifenwagen quer, stoppten die Raser.

Raserei mit ärztlicher Cannabis-Lizenz?

Während sich der Fahrer des Audis, ein 40-jähriger Deutscher, kooperativ verhielt, trat der 32-jährige VW-Fahrer den Beamten in Zwickau gegenüber aggressiv auf. Wie sich herausstellte, hatte er keine gültige Fahrerlaubnis.
Mit beiden wurden in Zwickau sowohl Atemalkohol- als auch Drug-Wipe-Tests durchgeführt. Erstere verliefen in beiden Fällen negativ, der Drug-Wipe-Test des 32-Jährigen reagierte positiv auf Cannabis. Der Deutsche gab an, dass es ihm aus medizinischen Gründen erlaubt sei, bestimmte Cannabis-Produkte zu konsumieren. Ob das tatsächlich der Fall ist und ob seine Fahrtauglichkeit dadurch beeinträchtigt wird, muss im Rahmen weiterer Ermittlungen geklärt werden.

Beide Männer müssen sich nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten, gegen den jüngeren wird zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

Hintergrund

In einigen Fällen illegaler Autorennen mit Todesfällen wurden von den Gerichten Urteile wegen Mordes verhängt. Solche Urteile sind sogar dann möglich, wenn Einzelpersonen durch Rasen in der Stadt – etwa bei einer Verfolgungsjagd – den Tod von Unbeteiligten verursachen. Unabhängig davon ist seit der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches die Teilnahme an illegalen Autorennen keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. (Quelle: Anwaltsuchservice)

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