Start Erneut Durchsuchungen aufgrund von Missbrauchsdarstellungen
Artikel von: Björn Max Wagener
31.07.2024

Erneut Durchsuchungen aufgrund von Missbrauchsdarstellungen

Unterstützt wurden die Kriminalisten durch die Bereitschaftspolizei. Symbolfoto: pixabay

Chemnitz, Mittelsachsen und das Erzgebirge sind im Fokus

Chemnitz. In den vergangenen Tagen durchsuchten die Kriminalisten der Kriminalpolizei Chemnitz mehrere Wohnungen aufgrund des Verdachts auf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Besonders schwerwiegend ist der Fall eines 42-jährigen Deutschen, der verdächtigt wird, kinderpornografische Aufnahmen hergestellt und verbreitet zu haben. Zudem soll er die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin sowie seine eigene Tochter mehrfach missbraucht haben.

Insgesamt wurden elf Wohnungen in verschiedenen Chemnitzer Stadtteilen, Bobritzsch-Hilbersdorf, Ehrenfriedersdorf und Aue-Bad Schlema durchsucht. Unterstützt wurden die Kriminalisten von der sächsischen Bereitschaftspolizei. Dabei stellten die Einsatzkräfte eine Vielzahl technischer Geräte sicher, darunter 20 Handys, 18 SD-Karten bzw. USB-Sticks, elf Laptops bzw. Computer sowie sechs Festplatten.

Die elf Beschuldigten, allesamt Männer im Alter von 22 bis 85 Jahren, stammen überwiegend aus Deutschland. Drei Beschuldigte sind nach Auskunft der Polizei keine Deutschen. Die Auswertung der sichergestellten Technik wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem sprachen die Kriminalisten dem 42-Jährigen, welchem der sexuelle Missbrauch von drei Kindern seit 2022 vorgeworfen wird, eine Gefährderansprache aus. Außerdem verwiesen sie ihn der Wohnung informierten das Jugendamt. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern jedoch weiter an.

US-Organisation gab Hinweise

Alle elf Verfahren basieren auf Hinweisen der US-amerikanischen Organisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children). In den USA sind Internet-Provider zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats und hochgeladenen Dateien verpflichtet. Finden sie dabei kinderpornografische Inhalte, müssen sie dies umgehend an NCMEC melden. Diese prüft die Hinweise und leitet sie weltweit an Strafverfolgungsbehörden weiter, darunter auch das Bundeskriminalamt.

Die Polizei betont die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe und setzt alles daran, die Fälle umfassend aufzuklären.