Schönheide. Nachdem von verschiedenen Medien berichtet wurde, dass der Bürgermeister von Schönheide, Kai Wilhelm mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst freigestellt wurde, äußerte sich nun das Landratsamt Erzgebirgskreis offiziell zu dem Vorfall wie folgt:
„Wie in der heutigen Presse bereits öffentlich bekannt wurde, ist gegenüber dem Bürgermeister der Gemeinde Schönheide Kai Wilhelm mit sofortiger Wirkung das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen worden.
Es handelt sich um eine beamtenrechtliche Maßnahme gemäß § 67 Sächsisches Beamtengesetz und § 39 Beamtenstatusgesetz. Das Landratsamt Erzgebirgskreis nimmt dabei im Rahmen der Rechtsaufsicht die Aufgaben des Dienstvorgesetzten und der Obersten Dienstbehörde wahr.
Die vorläufige Dienstenthebung erfolgte unabhängig vom durchgeführten Disziplinarverfahren wegen der fehlerhaften Abwicklung des Beschlusses Nr. VI-16/205/18 des Gemeinderates der Gemeinde Schönheide vom 6. September 2016 zur Sanierung und Umbau „Villa Oschatz“ – Auftragsvergabe Planungsleistungen Gebäude und Freiflächen durch den Bürgermeister.
Es sind jüngst neue Vorwürfe gegen ihn bekannt geworden, die innerhalb der nächsten drei Monate im Rahmen von Verwaltungsermittlungen aufgeklärt werden sollen. Im Anschluss wird über die erneute Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu entscheiden sein. In der Zwischenzeit greift zunächst die übliche Verhinderungsstellvertretung nach § 54 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung durch den stellvertretenden Bürgermeister.
Wir bitten um Verständnis, dass über die ursächlichen Gründe wegen der noch laufenden Ermittlungen und unter Beachtung des Persönlichkeitsschutzes keine näheren Auskünfte erteilt werden können.“


