Anzahl an Anträgen sorgt für stark erhöhte Arbeitsbelastung
Region. Aufgrund der Vielzahl von Sozialhilfeanträgen bleibt das Sachgebiet Sozialhilfe im Landratsamt Erzgebirge ab dem 1. August 2023 bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Dringende Vorsprachen können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Zudem hat das Landratsamt eine Servicehotline für dringende Anfragen eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 03771 277 3129 montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Ziel der Schließung ist es nach Auskunft des Landratsamtes, eine kontinuierliche Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen und damit den Betroffenen eine zügige Entscheidung über ihre Anträge zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Antragsteller gebeten, von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die hierfür erforderlichen Ressourcen werden von den Mitarbeitern für die Bearbeitung der Anträge benötigt.
Hinweise für die Antragsstellung zur Sozialhilfe
Im Sinne einer schnellen und korrekten Gewährung von Leistungen weist man zudem darauf hin, dass Unterlagen vollständig eingereicht werden müssen. Dazu zählen mindestens ein vollständig ausgefüllter sowie unterschriebener Antrag. Dazu wird eine Kopie des Rentenbescheides oder ein Einkommensnachweis sowie ein Nachweis über die Kosten der Unterkunft benötigt. Anträge sind vorzugsweise auf dem Postweg einzureichen. Alternativ ist eine Abgaben in allen Dienststellen des Landratsamtes möglich.



