Artikel von: Redaktion Regionalspiegel
18.06.2025
Gerichtskosten bei Zivilprozessen
Bei Zivilprozessen fallen für die Inanspruchnahme des Gerichts Gebühren und Auslagen an, die unter dem Begriff Gerichtskosten zusammengefasst werden. Diese decken pauschal den Aufwand für das Verfahren, also die Arbeit des Richters und der Verwaltung. Grundsätzlich müssen diese Kosten von derjenigen Partei getragen werden, die den Prozess verliert. Eine wichtige Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Wenn es zu einer Klage vor dem Sozialgericht kommt, werden Kläger in der Regel nicht mit Gerichtskosten belastet, selbst wenn sie unterliegen. Dies soll den Zugang zum Recht in sozialen Angelegenheiten erleichtern.
Der Streitwert als entscheidende Grundlage
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich laut § 3 des Gerichtskostengesetzes (GKG) nach der Höhe des Streitwertes und kann dementsprechend stark variieren. Bei einer reinen Geldforderung entspricht der Streitwert exakt der eingeklagten Summe. In anderen Fällen, in denen kein direkter Geldbetrag im Zentrum steht, wird der Wert vom Gericht festgesetzt. Bei einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers beträgt der Streitwert beispielsweise in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Nähere Informationen zur genauen Gebührenhöhe finden Sie in der Anlage 2 des Gesetzes oder Sie lassen sich von Ihrem Rechtsanwalt diesbezüglich aufklären.
Die Berechnung der Kosten: Ein Blick ins Gesetz
Die Gebührentabelle im GKG weist jedem Streitwert eine sogenannte einfache Gebühr (1,0-fache Gebühr) zu. Für einen Streitwert bis 500 Euro fallen zum Beispiel Gebühren von 38 Euro an. Bei einem Streitwert von 200.000 Euro wären es hingegen 1.921 Euro. Leider handelt es sich dabei nicht immer um die endgültigen Gerichtskosten, denn die jeweilige Gebühr muss noch mit dem richtigen Gebührensatz multipliziert werden. Wie hoch dieser Satz ist, hängt unter anderem davon ab, bei welchem Gericht und in welcher Instanz Klage eingereicht wurde. In der ersten Instanz, etwa beim Amts- oder Verwaltungsgericht, liegt er in der Regel bei 3,0. Eine Gebühr von 38 Euro erhöht sich so schnell auf 114 Euro. Wird der Fall in der nächsten Instanz verhandelt, zum Beispiel vor dem Oberverwaltungsgericht oder dem Oberlandesgericht, beträgt der Satz sogar 4,0.
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Das Kostenrisiko: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
Wenn es zu bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kommt, muss der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss leisten, damit das Gericht überhaupt die Arbeit aufnimmt. Üblicherweise gehen Sie als Kläger davon aus, dass Sie den Fall gewinnen werden. Dann bekommen Sie den Vorschuss von der unterlegenen Partei erstattet. Sie müssen aber zunächst selbst in die Tasche greifen. Es ist dabei essenziell zu verstehen, dass die Gerichtskosten nur einen Teil des gesamten Prozessrisikos ausmachen. Hinzu kommen die Anwaltsgebühren, die ebenfalls vom Streitwert abhängen und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Die unterlegene Partei muss am Ende nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt tragen. Das gesamte finanzielle Risiko ist also deutlich höher als die reinen Gerichtskosten.
Wege zur Kostensenkung und finanziellen Entlastung
Es gibt verschiedene Wege, die finanzielle Belastung zu steuern. Manchmal erzielen beide Parteien vor Gericht eine gütliche Einigung und es kommt zu einem sogenannten Vergleich. In diesem Fall legen die Seiten gemeinsam fest, wer die Gerichtskosten bezahlt. Eine gängige Lösung ist, dass sie einfach aufgeteilt werden. Der große Vorteil: Der Gebührensatz für das Gericht fällt bei einem Vergleich deutlich niedriger aus als bei einem Urteil, sodass die Kosten für beide Seiten sinken. Falls Sie sich den Prozess grundsätzlich nicht leisten können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierfür müssen Sie Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen und der Fall muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Schließlich sollen Sie auch als einkommensschwacher Mensch zu Ihrem Recht gelangen. Sollten Sie zur Zahlung der Kosten verpflichtet sein, diese aber nicht auf einmal aufbringen können, können Sie bei Gericht eine Ratenzahlung beantragen. Dafür müssen Sie durch Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge nachweisen, dass die sofortige Zahlung Ihre finanziellen Fähigkeiten überschreitet.