Start Kostenübernahme von medizinischem Cannabis: Was zahlt die Krankenkasse?
Artikel von: Redaktion Regionalspiegel
29.08.2025

Kostenübernahme von medizinischem Cannabis: Was zahlt die Krankenkasse?

Ein Arzt schreibt ein Rezept auf, während auf dem Tisch Cannabis-Präparate liegen. / Symbolbild für Kostenübernahme Cannabis
Quelle: Adobestock / Africa Studio

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 dürfen Ärzte in Deutschland Cannabisarzneimittel verordnen. Für Patienten mit chronischen Schmerzen oder schwerwiegenden Erkrankungen ist das eine wichtige Behandlungsmöglichkeit. Viele Patienten stellen sich jedoch die Frage, wer die Kosten für die Therapie übernimmt. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen erstatten Cannabispräparate unter bestimmten Voraussetzungen, die im Folgenden genauer erläutert werden.

Cannabis auf Rezept: Rechtliche Grundlage für die Verordnung

Mit dem Cannabisgesetz von 2017 wurde Cannabis als Medizin anerkannt. Seitdem dürfen Ärzte Cannabisblüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel verschreiben. Bis 2024 prüfte die Krankenkasse im Vorfeld, ob eine Kostenübernahme gerechtfertigt ist, was zur Folge hatte, dass viele Anträge abgelehnt wurden.

Im Jahr 2024 kam es zu entscheidenden Änderungen. Zum 1. April wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und in das neue Cannabisgesetz (MedCanG) überführt. Statt des Betäubungsmittelrezepts reicht nun ein gewöhnliches Kassen- oder Privatrezept. Der bürokratische Aufwand ist dadurch spürbar geringer geworden.

Gleichzeitig hat sich auch der Zugang verändert. Ärztliche Verschreibungen können inzwischen nicht nur klassisch in der Praxis erfolgen, sondern auch per Telemedizin. Die Patienten erhalten ihr Cannabis Rezept digital und können es bei spezialisierten Apotheken einlösen. Zudem ist inzwischen der Bezug über Online-Plattformen wie CanDoc möglich, die das Cannabis direkt nach Hause liefern. Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in Regionen, in denen es kaum spezialisierte Ärzte gibt, eröffnet das einen niedrigschwelligen Weg zur Therapie.

Eine weitere Erleichterung brachte der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts im Oktober 2024. Seit diesem Zeitpunkt können Fachärzte bestimmter Disziplinen Cannabisarzneimittel verschreiben, ohne dass zuvor eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen muss. Dazu zählen Allgemeinmediziner, Neurologen, Psychiater, Anästhesisten und zahlreiche internistische Fachrichtungen wie Kardiologie, Gastroenterologie oder Rheumatologie. Auch Spezialgebiete wie Palliativmedizin, Schmerztherapie oder Geriatrie sind einbezogen.

Wer möchte, kann weiterhin eine freiwillige Genehmigung beantragen, insbesondere dann, wenn Unsicherheit über die Indikation besteht oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung droht. Ärzte, die nicht zu den genannten Fachgruppen gehören, dürfen Cannabis weiterhin nur verschreiben, wenn vor der Erstverordnung eine Genehmigung von der Krankenkasse vorliegt.

Wer hat Anspruch? Voraussetzungen für die Erstattung durch die GKV

Für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen reicht ein Rezept allein nicht aus. Die Kassen verlangen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Schwere der Erkrankung. Patienten mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder Tumorerkrankungen haben grundsätzlich bessere Chancen, weil diese Krankheitsbilder als schwerwiegend gelten.

Hinzu kommt die Forderung, dass andere Behandlungsmöglichkeiten zuvor ausprobiert wurden und nicht geeignet sind. Der behandelnde Arzt muss also darlegen, warum klassische Schmerzmittel, Physiotherapie oder andere Medikamente nicht ausreichend geholfen haben oder zu starke Nebenwirkungen mit sich brachten. Erst wenn diese Vorgeschichte nachvollziehbar dokumentiert ist, lässt sich die medizinische Notwendigkeit einer Cannabistherapie begründen.

Bei der Versorgung spielt auch die Wahl des Präparats eine Rolle. Viele Patienten bevorzugen Cannabisblüten, weil sie sich individuell dosieren lassen und ihre Wirkung vergleichsweise schnell einsetzt. Krankenkassen wiederum verweisen häufig auf Fertigarzneimittel, die als standardisiert und damit leichter kontrollierbar gelten. Allerdings sind sie in der Regel deutlich teurer. Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt stark vom Krankheitsbild ab und wird in Absprache mit dem behandelnden Arzt entschieden.

Private Krankenversicherung: Warum die Vertragsbedingungen entscheidend sind

Bei der privaten Krankenversicherung sind die Regeln weniger einheitlich. Hier kommt es stark auf die individuellen Vertragsbedingungen an. Manche Tarife sehen eine Erstattung neuartiger Therapien vor, andere schließen diese von vornherein aus. Auch Privatversicherte benötigen in jedem Fall eine ärztliche Begründung. Ob die Kosten letztlich übernommen werden, entscheidet die Versicherungsgesellschaft nach Prüfung der Unterlagen.

Ablehnung erhalten – welche Möglichkeiten bleiben?

Nicht selten lehnen Krankenkassen den Antrag zunächst ab. Häufige Gründe sind fehlende Nachweise über vorherige Therapieversuche oder die Einschätzung, dass die Erkrankung nicht schwerwiegend genug sei. Für Betroffene bedeutet das jedoch nicht zwingend das Ende der Möglichkeiten. Es lohnt sich in jedem Fall Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen ist dieser erfolgreich, insbesondere wenn zusätzliche ärztliche Gutachten oder ergänzende Unterlagen nachgereicht werden. Auch Patientenorganisationen und spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen hierbei.

Diese Kosten entstehen ohne Unterstützung der Krankenkasse

Wird der Antrag von der Krankenkasse endgültig abgelehnt, bleibt den Patienten nur die Selbstzahlung, was jedoch mit hohen Kosten verbunden ist. Cannabisblüten schlagen je nach Sorte mit 5 bis 15 Euro pro Gramm zu Buche. Fertigarzneimittel oder Präparate wie Dronabinol liegen preislich sogar noch höher und können mehrere Hundert Euro pro Monat kosten. In der Summe erreichen die Behandlungskosten abhängig von der verordneten Dosierung schnell mehrere Hundert bis über 1.000 Euro pro Monat. Für viele Betroffene ist eine solche finanzielle Belastung ohne Unterstützung der Krankenkasse nicht zu stemmen.

Neue Regeln, alte Hürden: Warum Patienten weiter kämpfen müssen

Auf dem Papier klingt die Versorgung mit medizinischem Cannabis seit den Reformen von 2024 deutlich einfacher. Der Wegfall des Betäubungsmittelrezepts und die Möglichkeit für bestimmte Fachgruppen, ohne vorherige Genehmigung zu verordnen, sollen den Zugang für Patienten vereinfachen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Betroffene weiterhin auf Hürden stoßen.

Berichtet wird von langen Wartezeiten, Unsicherheiten in den Arztpraxen und nach wie vor strengen Prüfungen, wenn die Verordnung nicht von einem der genehmigungsbefreiten Fachärzte stammt. Vor allem in Fällen, in denen doch ein Antrag gestellt werden muss, ziehen sich Verfahren mitunter über Wochen hin und nicht selten endet der erste Bescheid mit einer Ablehnung.

Politik und Fachverbände sehen deshalb weiterhin Handlungsbedarf. Diskutiert wird, wie die Verfahren transparenter gestaltet und bürokratische Hürden abgebaut werden können. Das Ziel bleibt, den Patienten den Zugang zu einer wirksamen Therapie so unkompliziert wie möglich zu machen.