Artikel von: Lucas Meyer
05.02.2026
Maja T. verurteilt: Leipzig demonstriert gegen Urteil
Am Mittwoch, 4. Februar 2026, ist in Leipzig kurzfristig eine Solidaritätskundgebung für Maja T. entstanden – ausgelöst durch das erstinstanzliche Urteil eines Budapester Gerichts. Auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz versammelten sich am Abend mehrere hundert Menschen, die Polizei sprach von rund 500 Teilnehmenden. Die Proteste endeten ohne größere Zwischenfälle. Nach Angaben der Polizei blieb es weitgehend friedlich.
Maja T. & der „Budapest-Komplex“: ein politisch aufgeladenes Urteil?
Maja T., eine 25-jährige, non-binäre Person aus der linken Szene, wurde in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Maja T. an Angriffen auf mutmaßliche Neonazis beteiligt gewesen sei. Der Tatkomplex steht im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ am 12. Februar 2023 – einer jährlichen Neonazi-Veranstaltung in Budapest. Auch weitere Angeklagte wurden verurteilt; die Staatsanwaltschaft hatte ein deutlich höheres Strafmaß gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung ist angekündigt.
In Leipzig war der Ton dennoch nicht nur juristisch, sondern auch emotional: Neben Redebeiträgen wurde ein Statement von Maja T. verlesen. Die Kundgebung begann mit einer Schweigeminute. Aus der Familie kam der Appell, Maja T. und weitere Inhaftierte weiterhin zu unterstützen – parallel zur angekündigten rechtlichen Überprüfung des Urteils.
Protest an Rechtsstaat und Haftbedingungen: Überführung rechtswidrig
Der Fall hat längst einen bundesweiten Wirbel ausgelöst: In mehreren deutschen Städten gab es nach dem Urteil Demonstrationen. Außenminister Wadephul verwies darauf, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei. Der Prozess in Ungarn wird von Teilen der deutschen Politik scharf kritisiert. Damit sind auch Forderungen verbunden, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen, um so ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten. Besonders häufig wird dabei auf die Situation von Maja T. als queere Person verwiesen: Die Haftbedingungen und der Umgang mit queeren Inhaftierten in Ungarn sei bedrohlich inklusive der Sorge, dass Isolation und Stigmatisierung die Lage zusätzlich verschärfen.
Im Zentrum der Kritik steht die Art und Geschwindigkeit, mit der Maja T. außer Landes gebracht wurde: in einer „Nacht-und-Nebel“-Aktion wurde die angeklagte Person Maja T. zunächst per Hubschrauber nach Österreich und von dort weiter nach Ungarn gebracht – nur kurz nachdem der Auslieferungsbeschluss aus der JVA Dresden vorlag. Zuvor wurde ein Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese konnten jedoch nicht mehr wirksam eingreifen: nach Darstellung der Abläufe erfolgte die Übergabe an österreichische Behörden bereits um 6:50 Uhr, der Eilantrag ging erst um 7:38 Uhr in Karlsruhe ein. Der stattgebende Eilbeschluss kam später, als die Überstellung faktisch schon vollzogen war. Im Nachhinein stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Auslieferung rechtswidrig war – unter anderem, weil das zuständige Kammergericht die konkreten Haftbedingungen und Risiken in Ungarn nicht ausreichend aufgeklärt habe (im Lichte des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nach der EU-Grundrechtecharta).
Das Politikum: queere und trans Rechte in Ungarn eingeschränkt
Dass der Protest in Leipzig ausdrücklich auch als Solidarität mit queeren und trans Menschen verstanden wird, hat einen politischen Kontext: Ungarn hat in den vergangenen Jahren mehrfach Gesetze und Maßnahmen beschlossen, die LGBTIQ-Rechte einschränken. Dazu zählt u. a. die Abschaffung bzw. massive Einschränkung der rechtlichen Geschlechtsanerkennung für trans und intergeschlechtliche Menschen im Jahr 2020.
Hinzu kommt das sogenannte „Kinderschutz“-Gesetz von 2021, gegen das die EU-Kommission wegen Diskriminierung und Verstößen gegen EU-Recht rechtlich vorgegangen ist.
2025 spitzte sich in Ungarn dann noch der Konflikt um Versammlungsfreiheit weiter zu. Dort wurden unter anderem Schritte der ungarischen Regierung eingeleitet, die Pride-Veranstaltungen faktisch verhindern bzw. verbieten sollen.