Messerverbot! Verstöße kosten bis 10.000 Euro
Polizei kontrolliert Messerverbot
Ab sofort wird das Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen kontrolliert. Polizisten sind befugt, Personen und Taschen ohne konkreten Anlass zu durchsuchen. Eine neue Verordnung schafft laut Innenministerium die rechtlichen Grundlagen für diese Maßnahmen und soll die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten und anderen Events erhöhen.
Messerverbot für alle Besucher
Seit dem 31. Oktober 2024 ist es verboten, Messer auf Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten, Sportevents, Messen, Kinovorführungen oder in Diskotheken mitzuführen. Das Verbot umfasst Messer jeglicher Art, Größe und Beschaffenheit – auch Taschenmesser sind betroffen.
Wer auf einem Weihnachtsmarkt ein Messer kauft, muss es sicher verstauen. Am besten bleibt es in der Originalverpackung und wird nicht griffbereit transportiert. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Berufsgruppen wie Rettungskräfte oder Händler, die Messer verkaufen.
Stichprobenartige Kontrollen durch die Polizei
Die Polizei darf Personen, Taschen und Rucksäcke stichprobenartig kontrollieren – auch ohne konkreten Verdacht. Wird ein verbotenes Messer gefunden, wird es sofort sichergestellt. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Sicherheitsdienste unterstützen die Polizei bei abgesperrten Veranstaltungsorten wie Weihnachtsmärkten. Besucher sollten sich darauf einstellen, kontrolliert zu werden, und keine verbotenen Gegenstände mitführen.
Keine konkrete Gefahr, aber erhöhte Sicherheit
Das Bundeskriminalamt hat derzeit keine Hinweise auf konkrete Gefahren für Weihnachtsmärkte. Dennoch führt die Polizei regelmäßige Kontrollen durch, um Risiken zu minimieren. Die Maßnahmen basieren auf aktuellen Gefährdungseinschätzungen und sollen dazu beitragen, dass Veranstaltungen sicher und störungsfrei ablaufen können.
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