Promille-Fahrt: Zwei Betrunken und Not bei der Justiz
Lauenhain. Wenn die Beide sich einig sind, werden Staatsanwälte und Richter am Ende die Hände heben müssen – oder bekommen zusammen mit der Polizei richtig viel zu tun. Es geht um eine Promille-Fahrt in Lauenhain bei Mittweida.
Es ist Montag (24. Juni). 19.30 Uhr krachte auf der Sonnenstraße im Mittweidaer Ortsteil Lauenhain ein VW gegen ein Verkehrszeichen. Der Fahrer überlegt kurz, entscheidet dann: Gas statt Bremse, rast auf einen nahen Supermarktparkplatz und bleibt dort mit dem Wagen stehen.
Minuten später treffen Polizisten ein, kontrollieren Fahrer und Beifahrer. Schnell ist klar: Im Wagen sind zwei Rumänen. Beide sturzbetrunken. Ein 34-Jähriger hat 2,48, ein 20-Jähriger 2,44 Promille.
Promille Ja, Führerschein nein
Nicht das einzige Delikt: Zur Promille-Fahrt kommen unerlaubtes Entfernen und Fahren ohne Führerschein. Denn beide hatten kein entsprechendes Dokument!
Rechtlich Hürden trotz Promille
So klar Promillefahrt, Unfallhergang (Schaden: 300 Euro) und das Verkehrsdelikt auf den ersten Blick sind, so schwer wird die rechtliche Einordnung. Denn die Polizisten wissen NICHT, wer TATSÄCHLICH am Steuer saß. Eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat muss aber KONKRET zuzuordnen sein, will man sie entsprechend ahnden.
Man müssten Augenzeugen haben, auf das Material von Überwachungskameras zugreifen oder forensische Beweise (DNA, Fingerabdrücke) sammeln. Manchmal können Verletzungsmuster oder der Zustand der Kleidung Hinweise darauf geben, wer zum Zeitpunkt des Unfalls gefahren ist.
Viel Aufwand…



