Sonntag, 18. Oktober 2026

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Bestandsaufnahme bei einer Schuldnerberatung

Von Sebastian Hoffmann

· 5 Min. Lesezeit

Eine Person gilt als überschuldet, wenn sie ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann und die regelmäßigen Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Schlimmstenfalls droht bei einer Verschuldung die Privatinsolvenz. Sie ist mit Einschränkungen verbunden, doch sie kann den Weg in ein schuldenfreies Leben ebnen. Um nicht immer tiefer in die Schuldenfalle zu geraten, sollten verschuldete Personen bereits frühzeitig eine Schuldnerberatungsstelle konsultieren.

Nach einer Terminvereinbarung bei einer Schuldnerberatungsstelle beginnt alles mit einem Erstgespräch, an das sich die Bestandsaufnahme anschließt.

Wie funktioniert eine Bestandsaufnahme bei einer Schuldnerberatung?

Personen, die verschuldet sind, sollten möglichst frühzeitig einen Termin bei der für sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle vereinbaren. Zunächst findet ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch statt. Der Schuldner schildert dem Berater seine Situation. Der Berater erläutert, wie die Schuldnerberatung und eine anschließende Schuldenbefreiung ablaufen können. Der Schuldner kann sich für oder gegen den Berater entscheiden.

Wenn sich der Schuldner für den Berater entscheidet, erfolgt im nächsten Schritt die Bestandsaufnahme. Der Schuldenberater macht sich ein Bild über die finanzielle Situation des Schuldners. Es ist daher wichtig, dass sich der Schuldner gut auf dieses Gespräch vorbereitet und bereits eine Aufstellung über seine Einnahmen und Ausgaben erarbeitet. Die Bestandsaufnahme ist die Grundlage für die Schuldenanalyse und die weitere Vorgehensweise. Der Berater kann anhand der Bestandsaufnahme einen Schuldenregulierungsplan erstellen.

Zur Bestandsaufnahme sollte der Schuldner die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Kontoauszüge von mehreren Monaten
  • Gehaltsnachweise beziehungsweise Nachweise über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Rechnungen und Mahnungen
  • wenn vorhanden, Mahn- und Vollstreckungsbescheide
  • wenn vorhanden, Schriftverkehr mit Gläubigern
  • Verträge wie Mietvertrag, Versorgungsverträge, Mobilfunkverträge oder Kreditverträge

Wichtig: Stellt der Berater anhand der vorliegenden Unterlagen fest, dass der Schuldner keine Mittel mehr hat, um seine Lebenshaltungskosten zu bestreiten, greift er ein. Er verweist den Schuldner an die entsprechende staatliche Stelle, wo er eine Sozialleistung beantragen kann.

Prüfung, ob existenzsichernde Maßnahmen erforderlich sind

Die Bestandsaufnahme dient nicht nur dazu, einen Schuldenregulierungsplan zu erarbeiten. Der Berater prüft auch, ob für den Schuldner existenzsichernde Maßnahmen oder Vollstreckungsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Dazu gehören vor allem die folgenden Maßnahmen:

  • verhindern, dass der Schuldner aufgrund hoher Mietschulden wohnungs- oder obdachlos wird
  • Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) bei angekündigter Kontopfändung
  • Prüfung, welche Sozialleistungen der Schuldner beantragen kann, zum Beispiel Wohngeld oder Bürgergeld

Der Berater kann dem Schuldner bereits beim Erstgespräch oder bei der Bestandsaufnahme die ersten Schritte und Ziele zur Schuldenregulierung aufzeigen. Um eine weitere Verschuldung zu verhindern, ist eine frühzeitige Beratung wichtig.

Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme stellt der Berater gemeinsam mit dem Schuldner einen Haushaltsplan auf. Im Haushaltsplan geht es darum, Sparmöglichkeiten und Ansätze für die Schuldenbereinigung aufzudecken. Der Berater erarbeitet auch einen Schuldenbereinigungsplan.

Schuldensituation in Deutschland

Es gibt keine Regelungen, wie hoch die Schulden sein müssen, bis eine verschuldete Person einen Termin mit einer Schuldnerberatungsstelle vereinbart. Dieser Schritt ist dann wichtig, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Im Jahr 2024 ging die Zahl der überschuldeten Privatpersonen in Deutschland zum sechsten Mal in Folge zurück. Sie ist im Jahr 2024 auf den niedrigsten Wert seit dem Beginn der Auswertungen im Jahr 2004 gesunken. Die Überschuldungsquote in Deutschland lag zum 1. Oktober 2024 bei 8,09 Prozent. Damit waren deutschlandweit 5,56 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet.

Von den verschuldeten Personen in Deutschland sind 3,39 Millionen Männer. Das bedeutet, dass von den über 18-jährigen Männern in Deutschland 10,09 Prozent überschuldet sind.

Die meisten überschuldeten Personen leben in Westdeutschland. Allerdings rangiert auch Sachsen-Anhalt weit vorn bei der Überschuldung. Zu den Bundesländern mit der höchsten Überschuldung gehören Bremen, Sachsen-Anhalt und Berlin. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Überschuldung am geringsten. Auch Sachsen steht im unteren Drittel der Bundesländer, wenn es um die Überschuldung der Privathaushalte geht.

Geht es um die Verschuldung nach Altersklasse, ist die Gruppe der 30- bis 39-Jährigen am stärksten betroffen. In dieser Altersgruppe ist fast jeder Achte überschuldet.

Unbezahlte Rechnungen und Pfändungen im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme

Bei der Bestandsaufnahme muss der Schuldner den Berater informieren, ob es unbezahlte Rechnungen oder Pfändungen gibt. Bei unbezahlten Rechnungen kann der Berater den Gläubiger kontaktieren und nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub fragen. Er versucht damit, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Der Berater kann damit auch mögliche Pfändungen verhindern.

Gibt es bereits Pfändungen, wurden mitunter nicht die geltenden Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt. Der Schuldenberater kann prüfen, ob die Pfändungen rechtmäßig sind. Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten liegt die Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2025 bei monatlich 1.555,00 Euro. Geht der Verdienst des Schuldners über diese Freigrenze hinaus, wird nicht der gesamte über der Freigrenze liegende Betrag gepfändet. Bei bestehenden Unterhaltspflichten steigt die Pfändungsfreigrenze. In der Pfändungstabelle sind die Pfändungsfreibeträge abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen geregelt.

Kann auf der Grundlage der Bestandsaufnahme keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden, informiert der Berater den Schuldner über die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Er unterstützt ihn bei der Beantragung der Privatinsolvenz.

Was ist die Ursache der Überschuldung?

Eine Überschuldung kann vielfältige Ursachen haben:

  • Arbeitslosigkeit
  • gescheiterte Selbstständigkeit
  • Trennung
  • Tod des Partners
  • Krankheit
  • zu hohe Wohnkosten
  • Konsumverhalten

Mitunter hat der Schuldner den Überblick über seine Ausgaben und seine verfügbaren Mittel verloren. Das führt dazu, dass er mehr ausgibt, als er einnimmt. Auch mehrere vorhandene Kreditverträge, Ratenzahlungen und Zahlungen mit der Kreditkarte können dazu führen, dass der Überblick über Ausgaben und verfügbare Mittel verloren geht. Um das zu verhindern, ist es wichtig, dass sich Konsumenten stets einen Überblick über ihre vorhandenen finanziellen Mittel verschaffen.

Auch Mieterhöhungen und allgemeine Kostensteigerungen aufgrund der Inflation können bei vielen Privatpersonen zu Überschuldungen führen.

Bei einer Bestandsaufnahme sollte der Schuldner seinen Berater auch über mögliche Gründe für seine Überschuldung informieren.

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