Sonntag, 18. Oktober 2026

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Fipronil-verseuchte Eier auch in Sachsen?

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz informiert zum aktuellen Sachstand.

Von Andre Kaiser

· 2 Min. Lesezeit

 

Region. Der Skandal um mit Fipronil belastete Eier aus verschiedenen Betrieben aus den Niederlanden zieht in Deutschland immer weitere Kreise. Jetzt sieht sich auch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gezwungen, zum aktuellen Sachstand zu informieren.

Von da heißt es, dass aufgrund der Informationslage nicht mehr auszuschließen sei, „dass auch belastete Eier nach Sachsen gelangt sind, da nahezu sämtliche große Handelsketten, die auch in Sachsen aktiv sind, in Lieferlisten als betroffen erkannt wurden. Die Firma REWE teilte über die Medien mit, dass sie alle Eier aus den Niederlanden in REWE- und PENNY-Märkten aus dem Verkauf nimmt.“

In der Mitteilung des SMS heißt es weiter: „Von Seiten der sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden werden derzeit alle lebensmittelrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um die möglicherweise belasteten Eier aus dem Verkehr zu nehmen. Hierzu laufen Recherchen der vorliegenden Lieferlisten sowie in den Unternehmen vor Ort, um in Erfahrung zu bringen, wohin und in welcher Anzahl die besagten Eier in Sachsen geliefert wurden. In solchen Fällen werden auch alle Lebensmitteleinzelhändler informiert und angehalten, eventuell belastete Ware aus den Regalen zu räumen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Internet-Adresse www.lebensmittelwarnung.de (Konsumeier) jederzeit über die aktuell betroffenen Chargen-Nummern informieren. Bereits gekaufte und von dem Rückruf betroffene Eier können in den Lebensmittelmärkten zurückgegeben werden.“

Vor dem Verzehr solcher Eier warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eindringlich, da dies mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein könnte, hauptsächlich bei Kindern. Für andere Menschen werde dies nach derzeitiger Kenntnislage ausgeschlossen.

„Hintergrund ist die unzulässige Behandlung von Legehennen mit Fipronil, einem für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren nicht zugelassenen Arzneimittel. Ermittlungen ergaben, dass der einzige Zusammenhang zwischen den verschiedenen Betrieben die Anwendung eines Produktes namens Dega-16 war, das dazu verwendet wird, die rote Vogelmilbe in Hühnerbeständen zu bekämpfen. Das Mittel auf pflanzlicher Basis ist für diese Anwendung zugelassen. Im konkreten Fall wurden Chargen Dega-16 sowie eines weiteren Mittels in unzulässiger Weise mit Fipronil versetzt. In diesem Zusammenhang meldete die zuständige Lebensmittelüberwachung in den Niederlanden (NVWA), dass mit Fipronil belastete Eier auch an Packstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geliefert wurden. Eine Lieferung nach Sachsen war zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich.“

 

 

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