Wer auf Flüssen oder Seen segeln möchte, muss einige wichtige Regeln beachten. Wo, wie und wann das Segeln auf Seen und Flüssen möglich ist, hängt in erster Linie von dem Boot ab. Wer ohne Segelschein segeln möchte, kann dies auf Binnengewässern problemlos tun.
Wo darf man segeln?
Allgemein lässt sich sagen, dass man in Deutschland auf Seen und Flüssen ohne Segelschein segeln kann. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, zu denen unter anderem der Bodensee und die Berliner Binnengewässer zählen. Doch gibt es auch hier einen Haken, denn wer ohne Segelschein auf deutschen Flüssen und Seen unterwegs ist, darf dies nur in einem Motorsegelboot mit bis zu 15 PS. Für Boote ab 15 PS ist ein SBF-Binnen (Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen) erforderlich. Auf dem Rhein gelten etwas abgewandelte Regeln – der SBF-Binnen ist für Boote ab 5 PS vorgeschrieben.
Wo ist das Segeln nicht erlaubt?
Der Bodensee stellt einen Ausnahmefall dar, da das Gewässer von drei Staaten – Deutschland, Österreich, Schweiz – verwaltet wird. Deshalb darf man den Bodensee nicht mit dem SBF-Binnen befahren, sondern benötigt ein spezielles Bodenseeschifferpatent. Bei einer Leistung von mehr als 6 PS ist das Bodenseeschifferpatent A erforderlich, für Boote mit einer Segelfläche von 12 m2 benötigt man das Bodenseeschifferpatent D. Es kann auf jeden Fall nicht schaden, den Segelgrundschein zu machen, da man beim Segeln über die Grundkenntnisse und vor allem über die Ausweichregeln Bescheid wissen sollte.
Wie und wo darf man in Flüssen und Seen ankern?
Grundsätzlich ist das Ankern in Seen erlaubt. In Kanälen ist das Ankern untersagt, und auch in Flüssen darf man nur im absoluten Notfall ankern. Außerdem ist es verboten, in Naturschutzgebieten sowie in der Nähe von Schilf zu ankern. Am besten ist es, wenn man in einem Liegehafen oder Sportboothafen vor Anker geht. Häfen verlangen zwar eine kleine Gebühr, sind dafür aber auch mit Annehmlichkeiten ausgestattet.
Übersichtstabelle: Ankern in Flüssen und Seen
| Aspekt | Seen | Flüsse (Bundeswasserstraßen) | Kanäle |
| Grundsätzliche Erlaubnis | Ja, außerhalb von Fahrwassern und Verbotszonen | Außerhalb des Fahrwassers und wo nicht verboten, Schifffahrt darf nicht behindert werden | Grundsätzlich verboten |
| Ankerlicht (Nacht/unsichtiges Wetter) | Weißes Rundumlicht (Ausnahmen für Kleinfahrzeuge <7m) | Weißes Rundumlicht (Ausnahmen für Kleinfahrzeuge <7m) | Entfällt, da Ankern i.d.R. verboten |
| Ankerball (Tag) | Schwarzer Ball (Ausnahmen für Kleinfahrzeuge) | Schwarzer Ball (Ausnahmen für Kleinfahrzeuge) | Entfällt, da Ankern i.d.R. verboten |
| Hauptverbotszonen | Fahrwasser, Naturschutzgebiete (örtl. Regeln!), Schilfzonen, signalisierte Verbote | Fahrwasser, enge/unübersichtliche Stellen, Brücken, Wehre, Schleusen, signalisierte Verbote (Zeichen A.6) | Generelles Ankerverbot |
| Wichtige Vorschrift | Lokale Verordnungen, Naturschutzgesetze, BinSchStrO (wenn anwendbar) | Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), lokale Regelungen | Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) |
| Besonderheiten | Oft freier in der Wahl des Ankerplatzes (außerhalb von Verboten) | Starke Strömung und Berufsschifffahrt erfordern besondere Vorsicht | Durchgehender Verkehr, kaum Ankermöglichkeiten |
Was sollte man als Bootsführer eines Segelboots beachten?
Egal, ob man einen Bootsführerschein benötigt oder auf Gewässern unterwegs ist, wo der Segelführerschein nicht vonnöten ist: Als Kapitän sollte man zumindest mit den Grundregeln des Segelns vertraut sein. Dazu gehört auch, dass man die Umwelt kennt, in der man sich bewegt. Bei Fehlern, Beschädigung oder Unfällen kann es sonst zu hohen Bußgeldern kommen. Mehr zu den Bußgeldern auf
bussgeldkatalog.org. Wichtig ist, seine Fähigkeiten richtig einzuschätzen und sich nicht auf Gewässer zu wagen, die einem zum Verhängnis werden könnten. Wer noch wenig Segelerfahrung hat, sollte sich an ruhigere und kleinere Binnengewässer halten. Man sollte sich im Voraus über das Fahrtgebiet und das Wetter informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wer auf Flüssen segelt, sollte sich von der Berufsschifffahrt möglichst fernhalten.
Gibt es Sonderregeln für bestimmte Seen oder Flüsse?
Gibt es Sonderregeln für bestimmte Seen oder Flüsse?
In Deutschland gelten Sonderregelungen für eine Handvoll Gewässer. Wer auf dem Rhein unterwegs ist, muss einen der folgenden Bootsführerscheine vorstrecken können:
- Sportpatent (für Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 15 und 25 m)
- Sportbootführerschein Binnen (für Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 15 m und einer Leistung von mindestens 5 PS)
Auch bestimmte Gewässer in Berlin und Brandenburg dürfen nur dann befahren werden, wenn man über einen Segelführerschein verfügt. Bei diesem handelt es sich um den Sportbootführerschein Binnen.
Der Bodensee ist ein weiteres Gewässer, auf dem man nur mit gültigem Bootsführerschein segeln darf. Je nach Fahrzeug wird das Bodenseeschifferpatent A oder D benötigt, wobei man dieses auch für die Hochrheinstrecke erweitern lassen kann.
Beim Segeln auf Binnengewässern ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten und der Berufsschifffahrt nicht in die Quere zu kommen. Man sollte sich unbedingt im Voraus über das Fahrtgebiet informieren und seine Fähigkeiten keinesfalls überschätzen.
Weitere Quellen:



