Artikel von: Redaktion
26.09.2024
NGG fordert Mindestlohn von 14 Euro
Erzgebirgskreis. Rund 10.800 Beschäftigte im Erzgebirgskreis verdienen aktuell den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Dies geht aus einer Studie des Pestel-Instituts hervor. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) setzt sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro ein. Diese Anpassung würde nicht nur die Einkommenssituation vieler Arbeitnehmer verbessern, sondern auch die Löhne in etwa 26.700 Arbeitsplätzen im Erzgebirgskreis steigern, so die Studie.
Raus aus dem Niedriglohnsektor
„Derzeit wird in 21 Prozent aller Jobs im Erzgebirgskreis weniger als 14 Euro pro Stunde gezahlt“, erklärt Matthias Günther, Leiter des Pestel-Instituts. Er hebt hervor, dass eine solche Lohnerhöhung für viele Beschäftigte einen bedeutenden Unterschied machen würde. Die Untersuchung wurde im Auftrag der NGG durchgeführt, um deren Forderung nach einem höheren Mindestlohn zu unterstützen.
Thomas Lißner, Geschäftsführer der NGG Dresden-Chemnitz, betont, dass der gesetzliche Mindestlohn lediglich die unterste Haltelinie darstellt: „Viele Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor. Das muss sich ändern. Ziel ist es, die Löhne im Erzgebirgskreis aus dem Keller zu holen. Nur wer nach Tarif bezahlt wird, erhält einen wirklich fairen Lohn.“
Unterstützung aus Berlin
Die Forderung nach einer Erhöhung erhält auch Unterstützung aus der Politik. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich jüngst für eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf 14 und später auf 15 Euro aus. Für die NGG ist dies ein „wichtiges Signal für mehr Lohngerechtigkeit“, so Lißner.
Laut Berechnungen des Pestel-Instituts würde ein Anstieg des Mindestlohns auf 15 Euro die Löhne von rund 34.100 Beschäftigten im Erzgebirgskreis spürbar verbessern. Die NGG weist jedoch darauf hin, dass es bei der Diskussion um die Mindestlohnerhöhung nicht nur um finanzielle Aspekte geht. „Es geht darum, Menschen vor Armut zu schützen und ihnen ein Leben ohne staatliche Unterstützung zu ermöglichen“, betont Lißner. Wer Vollzeit arbeitet, sollte laut EU-Recht mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens verdienen.
Höchste Zeit für faire Löhne
Zum Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen – eine Erhöhung um nur 41 Cent, die von der Mindestlohnkommission beschlossen wurde. „Der Mindestlohn müsste eigentlich schon jetzt bei etwa 14 Euro liegen“, so Lißner weiter. Die EU-Mindestlohnrichtlinie fordere dies deutlich. Die NGG fordert daher die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der EU umzusetzen und die Tarifbindung zu stärken, damit mehr Beschäftigte von tariflichen Vereinbarungen profitieren können.
„Es ist höchste Zeit, die Lohnuntergrenze auf 14 Euro anzuheben“, schließt Lißner. Die NGG bleibt entschlossen, für eine faire Bezahlung zu kämpfen.