Artikel von: Andre Kaiser
04.04.2019
Schwarzarbeiter auf Chemnitzer Baustelle?
Chemnitz. Während der Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf einer Baustelle in Chemnitz stellten Zöllner letzten Freitag, den 29. März 2019, gleich mehrere Unregelmäßigkeiten fest, so die Information des Hauptzollamts Erfurt vom 2. April 2019.
So erhärtete sich nach Befragung der neun auf der Baustelle befindlichen Arbeiter schnell der Verdacht, dass der Arbeitgeber, dessen Firmensitz sich in Bulgarien befindet, keinem von ihnen den für die Baubranche vorgeschriebenen Mindestlohn von 12,20 Euro bezahlt.
Laut Information des Hauptzollamts Erfurt sollen außerdem drei mazedonische Staatsangehörige nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels gewesen sein. Entsprechend wurden sie „wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts zuständigkeitshalber an die Polizei in Chemnitz übergeben“.
Der Zoll abschließend: „Gegen die Verantwortlichen der Baufirma wird nun wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung ermittelt. Die illegale Beschäftigung kann mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Sollten sich die Anhaltspunkte auf Nichtzahlung des Mindestlohns bestätigen, wird außerdem gegen die Verantwortlichen wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt.“