
Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme ist ausgelaufen
Von Constanze Lenk · 2 Min. Lesezeit
Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Mittelsachsen war noch bis 4. Oktober gültig. Diese schränkte den Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz ein und verbot die Entnahme mittels Pumpvorrichtungen. Ausgenommen davon waren Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen, die Entnahmen unter Einhaltung der speziellen Bedingungen und Auflagen…
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