Sonntag, 18. Oktober 2026

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Facebook-Irrsinn auf Göltzschtalbrücke

Immer wieder posten Irrsinnige Fotos, die sie auf der Göltzschtalbrücke zeigen. Zwei Frauen bieten die lebensgefährlichen Touren an.

Von Sven Günther

· 1 Min. Lesezeit

Die Göltzschtalbrücke gilt als größte Ziegelbrücke der Welt. Foto: Daniel Unger
Die Göltzschtalbrücke gilt als größte Ziegelbrücke der Welt.
Foto: Daniel Unger

Göltzschtalbrücke: Lebensgefährlicher Irrsinn!

Reichenbach/Netzschkau/Klingenthal. Die Selfies und Fotos entstehen auf der Göltschtalbrücke. Einen Ort, 78 Meter hoch, an dem die Züge mit Tempo 160 auf der Sachsen-Franken-Magistrale unterwegs sind. Oft werden die Personen von zwei Frauen zu den lebensgefährlichen Touren eingeladen.
Die Polizei fand heraus, wer die Initiatorinnen sind, bat sie, diesen Irrsinn zu unterlassen. Ohne Erfolg. Die Beamten teilen mit: „Dies hielt sie jedoch nicht davon ab, noch am gleichen Tag erneut zu versuchen, auf die Anlage zu gelangen, was durch die Bundespolizei mittels Platzverweis verhindert werden konnte. Alle weiteren Präventivmaßnahmen der Bundespolizei fanden keine Beachtung und
wurden ignoriert.“
Weiter heißt es: „Deshalb wird die Bundespolizeiinspektion Klingenthal ihre bereits verstärkten Anstrengungen beibehalten, die darauf zielen, Gefahren für Personen – aber auch den reibungslosen Bahnverkehr – abzuwenden.

Sie warnt davor, sich an den illegalen Aktionen zu beteiligen. In erster Linie, weil sich Menschen im Gleisbereich immer in akuter Lebensgefahr befinden, auch wenn sie meinen zu wissen, wann Züge verkehren. Unfälle im Bahnbereich – die meist tödlich enden – beweisen leider immer wieder das Gegenteil. Darüber hinaus führen Hinweise von Bahnmitarbeitern oder anderen Zeugen über Personen im Gleisbereich stets dazu, dass zunächst Streckensperrungen veranlasst werden.

Das zieht Verspätungen und damit verbundene Unannehmlichkeiten für andere Reisende nach sich, für die Verursacher gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Ebenso können Kosten für derartig leichtfertig verursachte Polizeieinsätze den Betroffenen auferlegt werden.“

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