20 Zentimeter zu breit…
Chemnitz. Sie haben ganz genau maßgenommen…
Polizisten stoppten am Mittwoch (1. April) gegen 10.10 Uhr auf der Dresdner Straße im Ortsteil Hilbersdorf einen Transporter, der einen Swimming-Pool geladen hatte. Das Fahrzeug wurde auf den Parkplatz eines nahen Supermarktes geleitet, die Fracht vermessen. Das Ergebnis: In der mitgeführten Ausnahmegenehmigung war eine Breite von drei Metern aufgeführt. Die tatsächliche Breite des Pool-Beckens betrug 3,20 Meter. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis eine neue Genehmigung vorliegt.
Fazit: Manchmal kommt es auf 20 Zentimeter an…





