Start 2020 mehr Beschwerden über Polizei in Sachsen
Artikel von: Judith Hauße
22.03.2021

2020 mehr Beschwerden über Polizei in Sachsen

Symbolbild: Gerhard Seybert derpressefotograf.de/Adobe Stock

Insgesamt 303 Beschwerden gingen im Jahr 2020 an die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP). Das geht aus einem aktuellen Bericht hervor.

Rund 284 Bürgerbeschwerden und 19 Beschwerden von Polizeibediensteten gingen im vergangenen Jahr ein. Damit müsse ein leichter Anstieg gegenüber 2019  (276) verzeichnet werden, heißt es aus der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden.

Etwa 53 Prozent der Beschwerden konnten nach einem Monat und etwa 38 Prozent innerhalb von zwei Monaten mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden.

Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich von den 303 Beschwerden 23 (7,6 Prozent) als “begründet” und 86 (28,4 Prozent) als “teilweise begründet”.

129 Beschwerden (42,6 Prozent) wurden als “unbegründet” eingeschätzt. 65 Beschwerden (21,4 Prozent) waren “nicht entscheidbar”, von denen wiederum in 16 Fällen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet worden.

Über das Ergebnis der Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. In drei weiteren der nicht entscheidbaren Fälle mussten durch die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtliche Ermittlungen durchgeführt werden.

Worüber wurde sich beispielsweise beschwert?

  • unangemessene Wortwahl und Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern,
  • unzureichende Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen bei Bürgerkontakten,
  • einzelnes Fehlverhalten von Polizeibeamten bei der Führung von Dienstkraftfahrzeugen
  • Unterlassen des Vorzeigens des Dienstausweises auf Verlangen des Betroffenen
  • Mangelhaftes äußeres Erscheinungsbild von Bediensteten

 

127 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei herangetragen worden.
Dazu gehörten insbesondere:

  • Vermeintliche Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und der polizeilichen Kontrollpraxis
  • Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen
  • Bitten um schnellere Bearbeitung von Online-Anzeigen und Optimierung der Online-Wache
  • Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereiche
  • Hinweise auf vermeintliche örtliche Kriminalitätsschwerpunkte und zu ruhestörendem Lärm

Seit 2016 ist im Freistaat Sachsen auf der Landesebene eine zentrale, unabhängig arbeitende Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger, als auch Polizeibedienstete mit Beschwerden und sonstigen Anliegen zur polizeilichen Arbeit wenden können