Start Erzgebirge 3344 Staatsdiener haben Nebenjobs
Artikel von: Sven Günther
08.09.2016

3344 Staatsdiener haben Nebenjobs

3344 Staatsdiener in Sachsen haben Nebenjobs. Symbolbild: pixabay.com
3344 Staatsdiener in Sachsen haben Nebenjobs.
Symbolbild: pixabay.com

Nebenjobs: Denn sie wissen nicht, was sie tun!

Von Sven Günther
Dresden. Die Kleine Anfrage kam von Nico Brünler, Landtagsabgeordneter der Partei DIE LINKE. Der Parlamentarier wollte wissen: „Wie viele führende Angestellte und Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes gehen derzeit einer Nebenbeschäftigung nach?“
Die Antwort des Innenministers Markus Ulbig füllt mehrere Seiten inklusive entsprechender Anlagen. Daraus geht hervor, dass 3344 Personen, die die Kleine Anfrage betrifft, einen Nebenjob ausüben. Darunter 705 bei der Technischen Universität Dresden und 236 bei der Medizinischen Fakultät der selben Uni. Insgesamt sind es im Wissenschaftsministerium 1877.
Aber auch 554 Beamte oder Angestellte des Innenministeriums sind nebenberuflich tätig. Im Finanzministerium sind es 349, im Sozialministerium 158. Die Zahlen der anderen Ministerien:   Kultus (43), Umwelt (196), Justiz (103), Staatskanzlei (13), Wirtschaft (51).
WochenSpiegel Erzgebirge fragte nach, wollte wissen, welchen Nebenjobs die Beamten und Angestellten nachgehen. Die Antwort von Andreas Kunze-Gubsch, Pressesprecher des Innenministeriums: „Diese Frage können wir nicht beantworten. Der Aufwand, dies herauszufinden, wäre unverhältnismäßig groß.“
Nico Brünler kommentiert die Antwort so: „Es geht beileibe nicht darum, Staatsdienern grundsätzlich zu verbieten, in ihrer Freizeit ein kleines Gewerbe zu betreiben. Wenn zum Beispiel eine Polizistin oder ein Finanzbeamter in seiner Freizeit auf Märkten selbst angefertigten Schmuck verkauft, so ist das deren Privatangelegenheit und es besteht kein Grund sich hier einzumischen.
Das Problem, welches ich sehe, ist ein anderes, insbesondere bei Angestellten und Beamten in Spitzenämtern. Es kann nicht angehen, dass sich der Dienstherr in keinster Weise für die Höhe der bei der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte interessiert. Zum einen ließe dies Rückschlüsse auf den zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit zu und würde die Frage beantworten, ob in der Zwischenzeit gar das Dienstverhältnis zum Freistaat zur Nebentätigkeit geworden ist. Zum zweiten – und das ist noch viel gravierender – Nebenbeschäftigungen in der freien Wirtschaft schaffen auch Abhängigkeiten und Verpflichtungen gegenüber Privatunternehmen, die sich durchaus auch auf den Dienstauftrag gegenüber dem Freistaat auswirken können. Die Auswirkungen sind natürlich umso größer, je höher die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung sind. Dann treten zwangsläufig Interessenkonflikte auf, die sich nicht immer im öffentlichen Interesse auflösen lassen.
Aus diesem Grunde verlangen fast alle anderen Bundesländer hier von ihren Staatsbediensteten Auskunft. Der Freistaat Sachsen geht hier einen Sonderweg getreu dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“.
Oder: Denn sie wissen nicht, was sie tun…

Hier finden Sie alle Zahlen

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