Zalando erhebt nach Ansicht der VZS unzulässige Mahngebühren
Region. Verbraucher, welche beim Online-Shop Zalando bestellen und nicht fristgerecht zahlen, bekommen nach Angabe der Verbraucherzentrale – bereits ab der zweiten Mahnung per E-Mail 5,30 Euro als Mahngebühr angerechnet. Viele zahlen aus Angst vor weiteren Folgen die Gebühren und vertrauen darauf, dass sich Zalando an geltendes Recht hält. Dem widerspricht jedoch Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir halten diese Gebühren für unzulässig. Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.“
VZS ruft zur gemeinsamen Klage aus
Um sich die nach Ansicht der Verbraucherzentrale unzulässigen Mahngebühren von Zalando zurückzuholen, ruft man nun zur gemeinsamen Klage auf. Wer sich der Klage direkt in der ersten Phase anschließen möchte, muss lediglich nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. Betroffene können sich über ein Online-Formular zur Teilnahme an der gemeinsamen Klage anmelden. In der zweiten Phase, nach der Einreichung der Klage, können sich Interessierte der Klage anschließen. Die Teilnahme an der Sammelklage ist für alle Beteiligten kostenlos, da die VZS das Risiko und die Kosten trägt.
Das sagt Zalando
Der WochenENDspiegel fragte bei Zalando nach, bekam nach nur 46 Minuten eine Antwort von Pressesprecher Lars Müller. Er verweist darauf, dass die Kundinnene und Kunden 14 Tage Zeit haben, Rechnungen zu begleichen. Am elften Tag nach dem Kauf würde eine Erinnerung verschickt. Nach 14 Tagen ohne Zahlungseingang folgt eine erste Mahnung mit einer Gebühr von 1,80 Euro. Lars Müller: „Kundinnen und Kunden haben dann wiederum sieben weitere Tage Zeit, den Gesamtbetrag inkl. der Mahnungsgebühr zu entrichten. Falls wir 21 Tage nach Versand der Bestellung keinen Zahlungseingang verzeichnen können, erhalten Kundinnen und Kunden eine zweite Mahnung. Diese zweite Mahnung geht mit einer Gebühr von 3,50 EUR einher und wird sowohl per Mail als auch per Post zugestellt. Der Anteil der Kundinnen und Kunden, die von uns eine zweite Mahnung erhalten, liegt im einstelligen Prozentbereich.



