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Artikel von: Sven Günther
21.10.2021

Dumme Inkasso-Anzocker

Vogtländer fühlen sich durch Inkassoschreiben bedroht. Verbraucherzentrale Auerbach rät von Zahlungen ab. Schon die Form des Anschreibens entlarvt die Ganoven. Foto: vegefox.com – stock.adobe.com

Inkasso-Abzocker im Vogtland

Vogtland. Die Verbraucherzentrale Auerbach/V. warnt vor fiesen Inkasso-Abzockern. Mit dem Namen „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ im Briefkopf fordert aktuell ein unseriöser Absender 300 Euro von Verbrauchern im Vogtland. Angeblich hätten die Angeschriebenen einen Lotto-Dienstleistungs-Vertrag abgeschlossen und sollen nun zahlen.

Im Schreiben selbst heißt es, dass eine Kontosperre kurz bevor stünde und zudem ist dem Schreiben ein so genannter Zahlungsbefehl beigefügt. Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach warnt eindringlich davor, den Zahlungsaufforderungen Folge zu leisten. „Schon die zahlreichen Schreibfehler im Text der Aufforderungen sollten die Alarmglocken schellen lassen“, erklärt sie. Weiteres Indiz für eine unseriöse Masche ist der Umstand, dass das Geld nach Griechenland überwiesen werden soll.

Tatsächlich handelt es sich bei der „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ nicht um ein zugelassenes Inkassobüro. Auch der angegebene Zahlungsempfänger MEMET deutet darauf hin, dass keine ernstzunehmende Forderung besteht. „Zudem sollte jeder wissen, dass eine Konto- oder Rentenpfändung erst mit einem vollstreckbaren Titel möglich wäre – dieser liegt jedoch in keinem von der Verbraucherzentrale Sachsen geprüften Fall vor“, weiß Heike Teubner. Schreiben, die Verbraucher bereits als Widerspruch an die vermeintliche Inkassofirma sandten, kamen mit dem Postvermerk „Empfänger nicht zu ermitteln“ ungeöffnet zurück. Die Verbraucherschützerin appelliert: „Unter gar keinen Umständen sollte man sich in Angst versetzen lassen und keinesfalls Zahlungen leisten.“

Beratungen zu diesen oder anderen Inkassoforderungen werden bei der Verbraucherzentrale Auerbach durchgeführt. Beratungstermine können online oder telefonisch unter 03744 – 219 641 vereinbart werden.