Start Erzgebirge „Führerschein und Diabetes – geht das?“
Artikel von: Andre Kaiser
21.06.2018

„Führerschein und Diabetes – geht das?“

Foto: EKA

Annaberg-Buchholz. „Führerschein und Diabetes – geht das?“ Diese Frage stellte Frau Dr. Graubner an den Beginn ihres Vortrages bei der Gesundheitsakademie am Erzgebirgsklinikum Annaberg. Die Referentin informierte das interessierte Publikum umfassend zu dieser im Alltag relevanten Problematik.

Bisher bestanden oft Unsicherheiten sowohl bei Betroffenen als auch bei den behandelnden Ärzten, insbesondere bei der Beurteilung von versicherungsrechtlichen Sachverhalten. Seit Dezember 2017 gibt es eine verbindliche Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft dazu.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es für Diabetiker, die einen Pkw oder ein Zweirad fahren, nur wenige Einschränkungen gibt. Für Diabetiker, die jedoch einen Lkw, Bus oder Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung fahren, sind strengere Anforderungen zu beachten. Diese sollten deshalb mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Bei einer ausgeglichenen Stoffwechsellage ist für den Diabetiker eine Beschränkung oder Verbot des Führens eines Fahrzeuges normalerweise nicht gegeben.

Hauptgefahr stellt die Unterzuckerung dar. Mit der Leitlinie wurden feste Grenzwerte für den unteren Blutzuckerspiegel definiert, ab denen kein Fahrzeug mehr geführt werden darf. So ist bei einem Blutzucker unter 3,9 mmol/l (70mg/dl) keine Fahreignung mehr gegeben. Es sollten dann zwei „schnelle“ BE (z.B. Traubenzucker und 1 Glas Kola) und eine „langsame“ BE (Schokolade) zugeführt werden. Auch danach muss man noch 20 min warten, bis die Fahrt fortgesetzt werden darf. Auf langen Strecken sollte alle drei Stunden der Blutzucker bestimmt werden und immer Snacks zum Anheben des Blutzuckers im Fahrzeug sein. Für den hohen Blutzucker existiert keine solche feste Grenze. Die Fahreignung kann aber dennoch durch Folgeerkrankungen (z.B. Augenbeteiligung oder Nervenbeteiligung) eingeschränkt sein.

Wichtig ist eine gute Schulung der Betroffenen und regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Haus- bzw. Facharzt. Bei offenkundigen Zweifeln an der Fahreignung oder aus einem eventuellen Ereignisanlass (z.B. Verkehrsunfall) wird in der Regel von der zuständigen Behörde eine Begutachtung zur Ermittlung der weiteren Kraftfahreignung veranlasst. Vorher besteht nur im Rahmen der in der Fahrerlaubnisverordnung vorgegebenen Begutachtungsintervalle (z. B. für Lkw-Fahrer alle fünf Jahre) eine Pflicht zur medizinischen Beurteilung.

PM