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Artikel von: Redaktion
24.02.2016

Heilende Radon -Luft nun Arzneimittel

Radon
Heilend und belebend: Radon -Ttrockengasbad in Bad Schlema. Foto: Kurgesellschaft Schlema.

Bad Schlema. Über diese Nachricht werden sich alle Erzgebirger freuen, die sich mit Rheuma, Arthritis, Arthrose, Verschleißerkrankungen der Wirbelsäule oder der Atemwege herumplagen. Ihre Schmerzen konnten zwar bisher in Bad Schlema bereits mit Radonwannenbädern, Radontrockengasbädern sowie Trinkkuren mit radonhaltigem Wasser gelindert werden, nun aber wurde das Heilmittel Radonluft als Arzneimittel anerkannt. Vorausgegangen waren im Herbst 2015 Inspektionen der Landesdirektion Sachsen vor Ort. Steffen Matthias – seit dem 6. November 1992 Geschäftsführer der Kurgesellschaft Schlema mbH – betont: „Unsere Herstellererlaubnis für Heilwässer wurde verlängert und zudem um das Heilgas erweitert. Somit können wir das natürliche Heilmittel Radonluft als Arzneimittel einsetzen.“ Der lange Weg zur Zertifizierung der Radonluft als Arzneimittel begann im weitesten Sinne bereits in den Jahren 1991/1992 mit dem Umbau der ehemaligen Poliklinik in ein Ärztehaus mit Apotheke, Bäderabteilung und einem modernen Hotel sowie einer ersten Versuchskur vom 13. März bis 11. April 1992. Sie ging als „Doppelblindstudie“ in die Kurbadgeschichte ein. Mit ihr wurden Zweifel an der klinischen Wirksamkeit der Radonbäder ausgeräumt.

Langer Kampf um die Anerkennung der Radon -Luft

 

Radon 1
Steffen Matthias, Geschäftsführer der Kurgesellschaft Schlema mbH. Foto: H.-J. Schwochow

Der 6. November 1992 und der 21. Januar 2016 scheinen auf den ersten Blick in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu stehen. Doch dieser Eindruck trügt. Ersteres Datum markiert die Gründung der Kur- und Heilbad Schlema GmbH, letzteres trägt ein Schreiben der Landesdirektion Sachsen, Referat 24, Pharmazie, GMP-Inspektorat.

Dazwischen liegen Jahre, in denen die Kurgesellschaft Schlema mbH darum kämpfte, dass Radonluft als Arzneimittel anerkannt wird. Dieses schwer erarbeitete Ziel ist nun erreicht. Für Geschäftsführer Steffen Matthias bedeutet die Zertifizierung und Herstellungserlaubnis für die nichtsterilen Produkte Heilwasser und Heilgas nicht nur den erfolgreichen Abschluss eines seit 1993 währenden Kampfes um die Erteilung des Arzneimittelstatus. Gleichzeitig verspricht er sich von dieser Entscheidung, dass nach wie vor vorhandene Vorbehalte gegenüber der Radontherapie weiter abgebaut werden. Letztlich sieht der Geschäftsführer besonders die wirtschaftliche Seite dieser Bestätigung. Im Vorjahr wurden 8.000 Radonwannenbäder und 750 Radon-Luftwannenbäder in Anspruch genommen. Beide Zahlen liegen im Trend der letzten Jahre und könnten sich nun durchaus erhöhen. Der Arzneimittel-Zertifizierung ging ein Qualitätsmanagement auf Grundlage des geltenden Arzneimittelgesetzes voraus. So musste nachgewiesen werden, dass beispielsweise Gewinnung, Transport, Lagerung und Vertrieb der Darreichungsformen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei gilt die Erlaubnis für die Gleesbergquelle und den Brunnen 1 Gleesberg, die Radongassammelschächte unter/in der Bodenplatte des Kurmittelhauses, die Heilwasser- und Heilgasleitungen von den Quellen/Sammelschächten zu den Entnahmestellen und dem Trinkständer im Kurmittelhaus sowie die Badewannen im Kurmittelhaus; einschließlich Gasbadewannen. Hingegen ist das Abfüllen der Heilwässer in Behältnisse zur Versendung an den Verbraucher nicht zulässig.

Die Zertifizierung schließt außerdem ein Risikomanagement ein. Das geht so weit, dass selbst Reinigungsmittel-Vorgaben für die Säuberung der Wasserhähne an den Entnahmestellen im Kurmittelhaus überprüft werden. Nochmals Steffen Matthias: „Bei aller Erleichterung und allem Stolz über das Erreichte, wollen wir nicht verhehlen, dass uns besonders die bürokratischen Hürden zu schaffen machten. Doch nun haben wir die erforderliche Rechtssicherheit bei der Anwendung des natürlichen Heilmittels Radonluft als Arzneimittel.”

Hervorhebenswert ist außerdem, dass es die Radongasanwendung als Arzneimittel nur in Bad Schlema und eine derartige Zertifizierung als Arzneimittel nur für Heilbäder in Sachsen gibt.

Allerdings gilt die Zertifizierung nicht ewig. Im fünfjährigen Abstand überzeugt sich die Landesdirektion Sachsen über die Einhaltung der Vorgaben und nimmt bei positiver Beurteilung eine Verlängerung der Zertifizierung vor. hjs

Umfassende Informationen zum Thema erhalten sie hier:  Kurort Bad Schlema – Radonheilbad im Erzgebirge