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Artikel von: Redaktion
14.05.2016

Integration von Schwerbeschädigten und Behinderten in den Arbeitsmarkt

Integration von Schwerbeschädigten und Behinderten
Mehr und mehr Menschen mit Einschränkungen bekommen in Mittelsachsen die Möglichkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Foto: Aktion Mensch e. V.

Mittelsachsen. Eine häufig geäußerte Wahrnehmung hinsichtlich der Integration von Schwerbeschädigten und Behinderten in den Arbeitsmarkt ist, dass sich Betriebe zumeist davor sträuben, derart eingeschränkte Menschen zu beschäftigen. Sie würden lieber Bußgeldzahlungen in Kauf nehmen, als Leute zu beschäftigen, die vermeintlich nicht zu 100 Prozent belastbar sind. Dieser Auffassung widersprechen allerdings die aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur Freiberg.

„Die Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellter Personen hat sich verbessert. In Mittelsachsen stieg die Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten seit 2010 um 12,8 Prozent“, ließ uns die dortige Pressestelle wissen. „2450 Personen mit Schwerbehinderung sind bei einem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis integriert. 2010 waren es 2135. Die meisten von ihnen (766) sind im Verarbeitenden Gewerbe, in der Öffentlichen Verwaltung (393) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (338) tätig.“

Weiterführend teilte das Arbeitsamt mit: „„Momentan sind der Arbeitsagentur Freiberg 755 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet. Das sind 6,7 Prozent an allen Arbeitslosen (11.192). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitslosen um 142 Personen beziehungsweise 15,8 Prozent reduziert.“
Es sei eine positive Tendenz bei Arbeitgebern festzustellen, schwerbehinderten Personen eine Chance im Berufsleben zu geben.
„In Mittelsachsen gibt es 2.590 Arbeitsplätze, die mit einem schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen besetzt werden sollen. Von diesen sind 2.145 auch mit einem solchen Arbeitnehmer besetzt“, führte das Reha-Team der Arbeitsagentur dazu aus. „Für 809 Arbeitsplätze in Mittelsachsen trifft das nicht zu. Auf diesen ist kein schwerbehinderter Arbeitnehmer tätig. Die Zahl der unbesetzten „Pflichtarbeitsplätze“ ist in den vergangenen Jahren gesunken (2010: 857 unbesetzte Arbeitsplätze).“

Integration von Schwerbeschädigten und Behinderten
Arbeit ist wichtig für das Selbstbewusstsein und dafür, dass wir unseren Platz in der Gesellschaft einnehmen können. Sie gibt uns Unabhängigkeit und fördert Gestaltungsmöglichkeiten des Lebens. Foto: Aktion Mensch e. V.

Die Arbeitsagentur Freiberg leistet insbesondere durch die Mitarbeiter des Reha-Teams Aufklärungsarbeit bei Arbeitgebern und berät zu Förderleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Agentur für Arbeit hat zahlreiche Integrationsleistungen und -maßnahmen im Angebot.
Das Reha-Team sagte dahingehend: „Neben den allgemeinen Leistungen wie Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, einem Bildungsträger oder der Förderung der beruflichen Weiterbildung, gibt es Integrationsmaßnahmen, die speziell für behinderte Personen zur Verfügung stehen.“

Zu den angebotenen Leistungen zur Integration von Schwerbeschädigten und Behinderten in den Arbeitsmarkt gehören unter anderem:

· Probebeschäftigung beim Arbeitgeber (dient zur Eignungserprobung in der praktischen Arbeit). Für maximal drei Monate werden die gesamten Kosten des befristeten Beschäftigungsverhältnisses übernommen.
· Eingliederungszuschüsse mit längeren Förderdauern und –höhen: Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum monatlichen Lohn des Arbeitnehmers.
· Technische Arbeitshilfen

Die Arbeitsagentur arbeitet eng mit dem Integrationsamt zusammen. Dort können weitere Hilfen beantragt werden.
Weiterhin teilte das Reha-Team der Arbeitsagentur mit: „Seit 15. April 2016 läuft das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“ Hierbei werden Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und behinderte Menschen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen durch eine Pauschale von bis zu 5.000 Euro gefördert.“

Gesetzliche Regelung zur Integration von Schwerbeschädigten und Behinderten in den Arbeitsmarkt

Die gesetzliche Regelung zur Beschäftigungsquote von Schwerbeschädigten und behinderten Menschen besagt, dass Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 zu zählende Arbeitsplätze verfügen, anzeigepflichtig und dazu verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen, ihnen gleichgestellte oder sonstige anrechnungsfähige Personen zu beschäftigen. Falls dem nicht nachgekommen wird, ist eine entsprechende Ausgleichsabgabe zu zahlen.