Start Mit Anscheinswaffen für Aufregung gesorgt
Artikel von: Björn Max Wagener
18.09.2023

Mit Anscheinswaffen für Aufregung gesorgt

Das Führen von Anscheinswaffen ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Symbolfoto: Pexels

Kinder verursachen Polizeieinsatz

Auerbach. Am Sonntagnachmittag alarmierten Passanten die Polizei, da auf einem verlassenen Grundstück an der Schönheider Straße zwei Personen mit Waffen unterwegs seien. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte nahmen die beiden Waffenträger jedoch die Beine in die Hand und wollten flüchten. Im Verlauf konnten sie jedoch gestellt werden. Bei näherer Betrachtung wurde schnell klar, dass es sich um drei Anscheinswaffen handelt, welche nur bei genauer Betrachtung als Spielzug zu erkennen sind. Da es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz eröffneten die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im Anschluss übergaben sie die beiden 13-Jährigen samt den Anscheinswaffen an die Erziehungsberechtigten.