Start Vogtland Neues Gesetz kostet Plauen 159.000 Euro
Artikel von: Sven Günther
11.07.2023

Neues Gesetz kostet Plauen 159.000 Euro

Wie wohnen Sie? 4.000 Plauener MÜSSEN darauf bald antworten – und die Stadt zahlt dafür 159.000 Euro! Symbolbild: pexels.com

Plauen: 4.000 Mieter werden zwangsbefragt

Plauen. 159.000 Euro kostet die Stadt eine Änderung im Mietspiegelreformgesetz, nach dem größere Städte bis zum 1. Januar 2024 einen “Qualifizierten Mietspiegel” nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt haben müssen. Steffen Kretzschmar, Leiter der kommunalen Statistikstelle: “Der Mietspiegel ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsfürsorge der Gemeinde. Er ist kein Beweis-, aber ein starkes außergerichtliches Begründungsmittel, insbesondere, wenn er von allen Parteien anerkannt wird. Das heißt, ein guter Mietspiegel ist ein Mietspiegel mit hoher Akzeptanz bei Mietern, Vermietern und Gemeinde. Letzteres ist unser gemeinsames Ziel!”

Ab dem 21. August werden im Stadtgebiet 4.000 zufällig ausgewählte Wohnungsmietende und die entsprechend dazugehörigen Vermieter benachrichtigt und aufgefordert, an einer Befragung teilzunehmen. Hierbei werden Informationen zur Wohnungsausstattung, Mietpreis und Nebenkosten erfragt. Die Teilnahme ist verpflichtend und dauert etwa fünf Minuten je Haushalt.

Wer sich weigert, muss mit einem Bußgeld rechnen

An der Erstellung sind der Vogtländischer Mieterverein, Haus & Grund Plauen-Vogtland, die hiesigen Wohnungsgenossenschaften und das Unternehmen ANALYSE & KONZEPTE immo.consult aus Hamburg beteiligt. Warum ausgerechnet ein Unternehmen aus Hamburg? Kretzschmar: “Ein Unternehmen, das einen ‘Qualifizierten Mietspiegel’ mittels konsekutiver Befragung, Regressionsanalyse und Wohnlagenberechnung erstellt und auch noch gute Referenzen hat, ist uns aus Sachsen leider nicht bekannt. Es wurden mehrere Unternehmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Angebote wurden abgegeben.” 24.000 Euro hatte das Unternehmen, das auch schon für den Vogtlandkreis ein Konzept erarbeitet, veranschlagt. Die Stadt konnte sparen, weil sie viele Aufgaben selbst übernimmt.

Der “Qualifizierte Mietspiegel” weist die ortsüblichen durchschnittlichen Netto-Kaltmieten, als auch Mietpreisspannen aus und verpflichtet die Vermieter auf Berücksichtigung bei Mieterhöhungen. Generell sagt der Mietspiegel jedoch nichts über aktuelle Angebotsmieten aus und ob aktuell viel oder wenig Mietangebote in einem Ort vorhanden sind. Er soll für Transparenz am Wohnungsmietmarkt sorgen und stellt Informationen zum lokalen Mietpreisniveau für Mieter und Vermieter bereit.

Der Mietspiegel soll mehr Rechtssicherheit für die Mietparteien schaffen. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist der Mietspiegel für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung gültig. Danach muss er an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Nach vier Jahren wird er neu aufgestellt.

Nach Erstellung und Anerkennung durch die Interessenvertreter soll der Mietspiegel im Frühjahr 2024 allen Interessierten zur Verfügung stehen.