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Artikel von: Redaktion
01.01.2016

Schneeberg sucht Friedensrichter

Foto: Stadtverwaltung
Foto: Stadtverwaltung

In der Stadt Schneeberg ist eine Schiedsstelle eingerichtet. Sie dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter wahrgenommen. In Schneeberg unterstützt den Friedensrichter bei der Erfüllung seiner Aufgaben ein ehrenamtlich tätiger stellvertretender Friedensrichter. Er kommt auch den Aufgaben des Protokollführers nach. Die Amtsperiode eines Friedensrichters und auch seines Stellvertreters dauert fünf Jahre. Ehrenamtlich tätige, durch den Stadtrat der Stadt Schneeberg gewählte und vom Direktor des zuständigen Gerichtes bestätigte Friedensrichter und Stellvertreter des Friedensrichters haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Soweit kein Verdienstausfall entsteht, besteht Anspruch auf eine Entschädigung für ihren Zeitaufwand bei der Ausübung des Ehrenamtes gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Schneeberg.

Die Wahlen eines Friedensrichters und eines stellvertretenden Friedensrichters der Stadt Schneeberg finden im ersten Quartal des Jahres 2016 statt. Interessierte Personen werden ausdrücklich aufgefordert, sich für das Amt des Friedensrichters oder des stellvertretenden Friedensrichters zu bewerben. Die Bewerbungen sind schriftlich bis zum 15. Januar 2016 an die Stadtverwaltung Schneeberg, Markt 1, 08289 Schneeberg zu richten. Auskünfte erteilt die Beigeordnete der Stadtverwaltung Schneeberg, Frau Hilmer, Zimmer 123 im Rathaus, Telefon 03772 / 356201.