Start Vogtland Shakespeare & Sprayer
Artikel von: Sven Günther
22.12.2020

Shakespeare & Sprayer

André Wolf (Graffitkünstler), Frank M. Zabel (Ansprechpartner Kommunaler Präventionsrat) und Nico Roth (Graffitkünstler) stehen hinter dem Projekt Foto: Ellen Liebner

Wer nicht bei Tage gehen darf…

Von Sven Günther
Plauen. Shakespeare. Ein Name, den man flüstert. Ehrfürchtig. Hamlet. Othello. Richard II. Die Werke des Engländers (1564 bis 1616) sind Weltliteratur. Sein Leben und sein Schaffen bleiben bis heute mystisch.
Neben großen Werken schreibt man dem Literaten kleine Weisheiten zu. Allein auf www.aphorismen.de finden sich 100 Seiten mit Sprüchen von William Shakespeare. „Lust verkürzt den Weg“, „Der Wunsch ist der Vater des Gedanken“, „Wer Unkraut sät, drischt kein Getreide“ oder „Wer nicht bei Tage gehen darf, schleicht bei Nacht.“
Ob der Kommunale Präventionsrat von Plauen an letztgeschriebene Erkenntnis gedacht hat, als er sich die Bekehrung der Schmierfinken auf die Fahne geschrieben hat, ist ungewiss. Klar ist aber: Die Mitglieder wollen die nächtlichen Sprayer zu Graffiti-Künstler machen, die tags graue Wände lebendig machen.
Hintergrund sind Polizeimeldungen wie diese: „In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch besprühten unbekannte Täter die Rückwand eines Supermarktes an der Morgenbergstraße mit mehrfarbigen Graffiti. Auf einer Fläche von etwa elf mal zwei Metern brachten sie Buchstaben auf der Wand an. Der dabei entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.000 Euro.“
Rechnet man die Aufwand für die Beseitigung der Schmierereien ein, steigt die Summe, addiert sich auf jährlich zehntausende Euro. Statistiken sprechen von 250 Millionen Euro pro Jahr in Deutschland. Wer mit Graffiti eine Wand (oder andere Dinge), die jemand anderem gehört (gehören) besprüht, der begeht grundsätzlich eine Straftat nach Paragraf 303 Abs. 2 StGB. Geld- und sogar Gefängnis-Strafen können verhängt werden.
In Plauen ist das Sprayen nun an der 100 Meter langen hohen Betonwand am Bauhof (Bickelstraße) gestattet, sogar ausdrücklich erwünscht.
Die Künstler sind verpflichtet, ihr Material zum Sprayen wegzuräumen und sachgerecht zu entsorgen. Darstellungen mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen, sowie pornografischen Inhalten werden nicht toleriert
Ob sich die illegalen Sprayer bekehren lassen, wird die Zeit zeigen. „Was ihr nicht tut mit Lust, gedeiht euch nicht“, schreibt Shakespeare.