Sonntag, 18. Oktober 2026

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Sachsen beschließt Lockerung – Kritik von FDP

Ab Montag können in Sachsen Läden bis 800 Quadratmetern wieder öffnen, müssen Hygienebestimmungen einhalten. Unabhängig von der Größe ist u.a. auch Garten- und Baumärkten gestattet, Kunden zu empfangen. Möbelhäuser bleiben aber geschlossen. Das sorgt für Kritik.

Von Sven Günther

· 1 Min. Lesezeit

Der FDP-Landesvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Frank Müller-Rosentritt kritisiert die Maßnahmen der Staatsregierung. Foto: FDP

Die einen dürfen, andere nicht!

Region. Die Lockerungsmaßnahmen der Sächsischen Staatsregierung sorgen nicht nur für Freude. Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern und (unabhängig von der Größe)

Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben,
Tankstellen,
Autohäuser,
Fahrradläden,
Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen,
selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetriebe,
Läden für Tierbedarf
Garten- und Baumärkte

dürfen öffnen.

Dagegen bleiben Möbelhäuser und Einkaufszentren geschlossen.

Der FDP-Landesvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Frank Müller-Rosentritt kritisiert: „Bei der Entscheidung, dass Läden mit einer Größe von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, scheint die Größenbeschränkung willkürlich. Unklar ist auch, wie sich diese Quadratmeterzahl definiert und wie sich die Umsetzung gestaltet. Beschreibt sie die gesamte Größe der Einkaufsfläche oder gilt es auch für einen abgesperrten Teilbereich?
Wir fordern daher, wenn ein Geschäft mit über 800 Quadratmetern die Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten kann, sollte eine Öffnung möglich sein. Die gleiche Regelung sollte im Übrigen auch für Zoos, Biergärten und andere Freiluft-Lokalitäten angesetzt werden. Entscheidender als willkürlich gesetzte Größen- oder Branchenrestriktionen muss es sein, dass ein Betreiber die Auflagen einhalten kann.“

Um Abstandsregelungen in Schulen zu gewährleisten schlägt er vor, geschlossene Universitäten, Fachhochschulen und Volkshochschulen sowie Theater oder Messen als Klassen- und Betreuungsräumlichkeiten vorübergehend zu nutzen.

Rosentritt: „Die Landesregierung muss auch offene Fragen im Umgang mit den aktuellen Grundrechtseinschränkungen beantworten. Insbesondere muss, unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen, die Versammlungsfreiheit wieder gewährleistet werden.“

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