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Artikel von: Redaktion
08.04.2024

Vogtlandkreis führte Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Landrat Thomas Hennig mit einer der neuen Bezahlkarten. Er fordert von der Bundesregierung noch mehr Maßnahmen. Foto: Vogtlandkreis

Nur noch 50 Euro in Bar

Plauen. Asylbewerber im Vogtlandkreis erhalten ab April statt Bargeld eine Bezahlkarte. Damit soll möglichem Missbrauch und dem Abfluss der Gelder in die Herkunftsländer begegnet werden. Von den 460 Euro Gesamtbetrag pro Monat kann sich jeder Asylbewerber nur noch 50 Euro in bar auszahlen lassen. Landrat Thomas Hennig: „Die Einführung der Karte ist ein nur Rädchen in einem großen Getriebe gegen illegale Migration. Um den Zustrom nach Deutschland weiter spürbar einzudämmen, muss der Bund allerdings schnell deutlich mehr Maßnahmen umsetzen. Daran scheitert die aktuelle Regierung allerdings.“ Welche das sind, lesen Sie im neuen „regionalspiegel“, der ab 10. April immer mittwochs in Ihren Briefkästen liegt. Insgesamt 800 Bezahlkarten hat der Vogtlandkreis vorerst für Asylbewerber geordert. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 14.000 Euro. Im Landkreis leben derzeit rund 15.600 Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter 1.650 Asylbewerber.

Innenminister Armin Schuster: „Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden. Ich bin den Landkreisen dankbar, dass sie mehrheitlich schon am 1. April an den Start gehen. Mit den jetzt vereinbarten Kriterien ist der reibungslose Übergang vom sächsischen Pilotverfahren der Landkreise zur späteren Einführung einer gemeinsamen Bezahlkarte für den Freistaat sichergestellt.“ Die Rahmenbedingungen wurden entsprechend abgestimmt, um das Bezahlkartensystem des Pilotprojekts später auf die bundeseinheitliche Variante überzuleiten. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. Für Sachsen sollen folgende Regeln gelten:

Aufladung der Karte:

Die Karte wird entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise bzw. die Landesdirektion mit Guthaben aufgeladen. Bargeldabhebung Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro abzuheben.

Örtliche Beschränkung:

Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Somit können Umverteilungen von Asylbewerbern zwischen den Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion problemlos durchgeführt werden. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten weiter einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.

Warenbeschränkung:

Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.