Start Erzgebirge Wichtige Entscheidungen zur öffentlichen Gemeinderatssitung in Schönheide?
Artikel von: Redaktion
22.03.2018

Wichtige Entscheidungen zur öffentlichen Gemeinderatssitung in Schönheide?

Das Heimatmuseum von Schönheide – ein Wahrzeichen des Ortes. Foto: Birgit Hiemer

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat weitere dienstrechtliche Schritte gegen den Bürgermeister der Gemeinde Schönheide , Kai Wilhelm, eingeleitet. Damit besteht das am 12. Dezember 2017 ausgesprochene Verbot des Führens der Dienstgeschäfte fort. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung am 27. März demnach über die angekündigte Neubesetzung der Stellvertreterfunktion sowie über die Wahl eines Amtsverwesers gemäß § 54 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zu entscheiden haben.

Die Fraktionsvorsitzenden im Schönheider Gemeinderat haben sich Gedanken über die anstehenden kommunalpolitischen Gedanken gemacht. Diese stehen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. März, 18 Uhr, im Ratssaal zur Debatte.

Wolfgang Falk legt Amt nieder

Gemeinderat Wolfgang Falk, Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), kündigte am 6. März an, das Amt des stellvertretenden Bürgermeisters spätestens am 31. März niederzulegen. Er hat es seit 2014 inne. Allerdings kann er das Amt und seine berufliche Tätigkeit auf Dauer nicht gemeinsam ausüben. In den vergangenen dreieinhalb Monaten übernahm er die Verhinderungsstellvertretung nach § 54 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den am 12. Dezember 2017 suspendierten Bürgermeister Kai Wilhelm.

Gemeinderat Schönheide schläft Günther Möckel als Amtsverweser vor

Alle drei Fraktionen schlagen nun Gemeinderat Günther Möckel (SPD) für die Nachfolge von Herrn Falk vor. Günther Möckel hatte das Amt des Bürgermeister-Stellvertreters bereits einmal in der zweiten Ligislaturperiode (1994 – 1999) des Schönheider Gemeinderats inne und ist als zweitältester Bürgervertreter im Ort und SPD-Fraktionsvorsitzender eine wichtige Stütze des Gemeinderates.

Da Kai Wilhelm sein Bürgermeisteramt voraussichtlich weitere Zeit nicht ausüben wird, kann der Gemeinderat über die Bestellung eines Amtsverwesers entscheiden. Dabei handelt es sich um einen Wahlbeamten auf Widerruf. Alle drei Fraktionen schlagen für diese Position Gemeinderat Eberhard Mädler vor. Er ist mit über 30 Jahren kommunalpolitischer Erfahrung dienstältester Gemeinderat von Schönheide und gegenwärtig Fraktionsvorsitzender der UWG.

Diese Empfehlungen in den Fraktionen fielen mehrheitlich, nicht einstimmig.

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