Start Bedrohte Wölfe
Artikel von: Sven Günther
23.04.2024

Bedrohte Wölfe

Die Tötung von Wölfen ist streng verboten, kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden. Symbolbild: pixabay.com
Die Tötung von Wölfen ist streng verboten, kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden. Symbolbild: pixabay.com

In Sachsen sterben immer mehr Wölfe

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der tot aufgefundenen Wölfe in Sachsen auf alarmierende 207 Tiere erhöht. Die neuesten Daten aus dem laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April endet, zeigen bereits 33 tote Wölfe. Die meisten wurden Opfer von Verkehrsunfällen. Doch die beunruhigende Nachricht ist der deutliche Anstieg illegaler Tötungen, wie von der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sowie dem Landeskriminalamt Sachsen in Dresden bekannt gegeben.

Im Vergleich zum vorherigen Monitoringjahr hat sich die Anzahl illegal getöteter Wölfe verdoppelt, von zwei auf vier Tiere. Drei dieser Fälle ereigneten sich im Landkreis Bautzen und einer im Landkreis Görlitz. Experten vermuten eine deutlich höhere Dunkelziffer der illegalen Tötungen.

LKA ermittelt wegen toter Wölfe

Das Landeskriminalamt Sachsen ermittelt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Görlitz in diesen Fällen. Zwei Wölfe fielen illegalen Schüssen zum Opfer, während die anderen beiden Tiere qualvoll an den Folgen ausgelegter Köder starben.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu diesen Vorfällen geben können, werden dringend gebeten, sich an das Landeskriminalamt Sachsen oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden. Besonders Hundebesitzer in den betroffenen Landkreisen werden dazu angehalten, ihre Tiere anzuleinen und auf Abruf zu halten, um sie vor möglichen Gefahren zu schützen.

Das Sächsische Wolfsmonitoring überwacht und bewertet alle Wolfshinweise im Freistaat, einschließlich Sichtungsmeldungen, Wildkameraaufnahmen und Losungsfunden. Getötete Wölfe werden normalerweise vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung geborgen und zur weiteren Untersuchung an das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht.

Während des aktuellen Monitorings wurden Köderreste und eine bereits geschlossene Schlagfalle entdeckt. Es ist unklar, ob die Wölfe, die diese Köder aufgenommen haben, überlebt haben. Experten prüfen derzeit, ob es in den betroffenen Regionen stark verletzte oder beeinträchtigte Tiere gibt.

Die illegale Verfolgung streng geschützter Arten wie dem Wolf ist eine Straftat,. Sie kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden.