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Artikel von: Redaktion
09.09.2015

Bundespolizeihubschrauber entdeckte spielende Kinder im Gleis

Freiberg  – Besatzung des Bundespolizeihubschraubers entdeckte spielende Kinder im Gleis in der Nähe des Bahnhofes Freiberg.

Zu einem Routineflug war die Besatzung des Bundespolizeihubschraubers gestern Nachmittag im Bereich der Bahnstrecke Chemnitz-Freiberg unterwegs. Dabei entdeckten Sie gegen 16:00 Uhr spielende Kinder im Gleis. Die Besatzung reagierte sofort und forderte die Kinder, mittels Lautsprecherdurchsagen aus dem Hubschrauber heraus auf, die Bahnanlagen umgehend zu verlassen. Daraufhin rannten die Kinder weg. Eine hinzugerufene Streife der Bundespolizeiinspektion Chemnitz konnte später 6 Kinder in unmittelbarer Nähe feststellen. Nach kurzer Rücksprache mit der Hubschrauberbesatzung bestätigten diese, dass es sich um die genannten Kinder im Gleisbereich handelt. Festgestellt wurden 3 Mädchen und 3 Jungen im Alter zwischen 8 und 14 Jahren. Die Kinder wurden vor Ort belehrt und die Personalien notiert. Die Präventionsbeamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz werden nun Kontakt mit dem Elternhaus der Kinder aufnehmen, um noch einmal eindringlich auf die Gefahren der Bahnanlagen hinzuweisen.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei noch einmal eindringlich vor dem Betreten von Gleisanlagen sowie den sich daraus ergebenden erheblichen Gefahren. Immer wieder kommt es im Bereich der Gleis- und Bahnanlagen zu tragischen Unfällen, die vermeidbar sind. Unfallursachen sind häufig unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen. Dabei gilt: Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden zumeist unterschätzt. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst spät wahrgenommen werden. Bei einem Zug der mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs ist, beträgt der Anhalteweg bis zu 1000 Metern. Das heißt, dass es auch bei erkannten Gefahrensituationen oft nicht möglich ist, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Gleise sind durch Unbefugte nicht zu betreten und dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden! Dabei sind die Licht- und Schrankenanlagen entsprechend zu beachten.

Auch von den Oberleitungsanlagen der Bahn gehen erhebliche Gefahren aus. Fahrstromleitungen im Bahnverkehr stehen unter einer Spannung von 15.000 Volt. Wer auf Brückenvorbauten, Maste oder Wagen klettert, begibt sich in Lebensgefahr. Dabei genügt es schon in die bloße Nähe der Fahrleitungen zu gelangen, um durch einen Stromüberschlag schwer oder gar tödlich verletzt zu werden.

Foto: Bundespolizeidirektion Chemnitz