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Artikel von: Redaktion
26.01.2023

Einflussfaktoren auf den Nettolohn – das wird abgezogen

Symbolfoto: AdobeStock/ Boris Zerwann


Löhne werden grundsätzlich als Bruttobetrag angegeben, da die Abzüge je nach persönlichen Umständen variieren. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt von Faktoren wie Personenstand, Kirchenzugehörigkeit und mehr ab. Der Betrag auf dem Konto ist schließlich das Netto-Gehalt. Nachfolgender Überblick hilft dabei, die Unterschiede zwischen Brutto und Netto zu verstehen. 

Nettogehalt selbst berechnen ist möglich


Bei der Suche nach einem neuen Job begegnet uns das Bruttogehalt. Um zu wissen, ob der Job zum Überleben reicht, ist das Nettogehalt aber entscheidend. Es braucht keinen Mathematikkurs, um es zu ermitteln. Jeder Interessent kann problemlos im Netz einen Brutto Netto Rechner einfach selbst nutzen und so ermitteln, wie viel am Ende des Monats übrig bleibt. 

Steuerabzug vom Brutto – das geht alles ab

In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, die für die Berechnung der Steuerhöhe relevant sind. Den größten Abzug macht die Lohnsteuer aus. Sie fällt für alle Einnahmen an, die über dem aktuell geltenden Steuerfreibetrag liegen. 

Nach der Lohnsteuer ist der Solidaritätszuschlag zu entrichten. Er beträgt insgesamt 5,5 % der gezahlten Lohnsteuer. Seit dem Jahr 2021 muss der Soli nicht mehr gezahlt werden, wenn das Einkommen bei weniger als 73.000 Euro (oder 151.000 Euro bei Ehepaaren) liegt. 

Gehören lohnsteuerpflichtige Personen einer Konfession und einer Kirche an, zahlen sie Kirchensteuer. Der Betrag liegt bei neun Prozent in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg. Die Anzahl der Austritte aus der Kirche steigt deutlich an, immer weniger Menschen möchten den Steuerbetrag für Kirchen entrichten. 

Sozialabgaben werden vom Bruttolohn abgezogen

Bevor der Nettobetrag ermittelt ist, werden die Sozialabgaben abgezogen. Ein Schnittwert von 20 % kann hier berechnet werden, denn der Arbeitgeber übernimmt die Kosten zu 50 %. Zu den Abgaben gehören: 

  • Krankenversicherungsbeiträge 
  • Rentenversicherungsbeiträge 
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung



In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, beim Eintritt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der anfallenden Kosten. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt von jährlichen Einkommen ab. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, zahlt im Median zwischen 750 und 850 Euro pro Monat (50 % übernimmt der Betrieb). In dieser Situation kann es einen Teil des Nettogehalts retten, wenn gesunde Angestellte in die PKV wechseln. 

Optionale Abzüge vom Brutto

Bei der Berechnung des Nettolohns müssen Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Durch geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen und Altersentlastungsbeträge kann sich das Nettogehalt noch weiter reduzieren. Leistet ein Arbeitgeber beispielsweise vermögenswirksame Leistungen an seinen Arbeitnehmer, sind diese zu versteuern. Auch Abgaben für die Sozialversicherung fallen an. Sie werden vom Bruttogehalt abgezogen, sodass sich das Nettogehalt weiter reduziert. 

Fazit: Lohnsteuer zieht am meisten ab

Den höchsten Abzug vom Bruttolohn macht die Lohnsteuer aus. Sie liegt (je nach Einkommen) zwischen 14 und 45 %. Der zweit teuerste Posten sind die Ausgaben für Sozialleistungen. Mit 9,3 % ist die Rentenversicherung am teuersten, die Krankenversicherung hingegen macht nur 7,3 % aus (ohne Beiträge zur Pflegeversicherung). Vorteil hierbei ist, dass der Arbeitgeber einen Teil übernimmt. Angestellte mit Minijobbasis zahlen keine prozentualen Sozialabgaben, sondern lediglich eine Pauschale.