Start Neuer Tarifvertrag für den sächsischen Nahverkehr steht
Artikel von: Björn Wagener
12.04.2024

Neuer Tarifvertrag für den sächsischen Nahverkehr steht

Nach intensiven Verhandlungen konnte nun ein Tarifvertrag erreicht werden. Symbolfoto: AdobeStock

Mitglieder stimmen der Befragung für neuen kommunalen Vertrag zu

Sachsen. Nach intensiven Verhandlungen und einer umfassenden Mitgliederbefragung hat die Gewerkschaft ver.di den neuen Tarifvertrag für Beschäftigte im sächsischen Nahverkehr bestätigt. Die Tarifkommission der Gewerkschaft gab grünes Licht für den Tarifabschluss. Zu Grunde liegt das Verhandlungsergebnis vom 28. März 2024. Im Vorfeld hatte ver.di seine Mitglieder innerhalb der sächsischen Nahverkehrsunternehmen befragt. Ver.di-Verhandlungsführer Paul Schmidt: “Die vielfältigen Rückmeldungen aus den Betrieben haben gezeigt, wie differenziert das Verhandlungsergebnis eingeschätzt wird. In einem Punkt bestand allerdings eine übergroße Übereinstimmung. Die vom Arbeitgeber geforderte Friedenspflicht bis zum 31. Dezember 2025 konnte nicht akzeptiert werden und wurde in zähen Nachverhandlungen auf den 31. März 2025 verkürzt. Das Verhandlungsergebnis in Gänze stellt einen Zwischenstand dar, auf dem zukünftig weiter aufgebaut werden soll.” 

Kernpunkte im neuen Tarifvertrag für den Nahverkehr

Der neue Tarifvertrag bringt zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten. Dazu gehören:

  • Die Beibehaltung der Entgeltkopplung an den TVöD bis zum 31. Dezember 2027.
  • Eine Verhandlungszusage für den Fall, dass die Arbeitszeit im TVöD unter 38 Stunden sinkt.
  • Eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 31 Tage sowie ein zusätzlicher Urlaubstag für Schicht- und Fahrdienstmitarbeiter.
  • Anpassungen bei den Ruhezeiten, Zuschlägen für Wochenenddienste und eine erhöhte Zulage für geteilte Dienste.
  • Neuregelungen bezüglich der Wegezeiten bei Gabeldiensten und die Beibehaltung des Wahlmodells zwischen 38 und 40 Arbeitsstunden.
  • Eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf kurzfristige Beschäftigte und der Ausschluss eines zuschlagsfreien Arbeitszeitkorridors im Fahrdienst.

Ein wichtiger Aspekt des neuen Tarifvertrags ist der Bestandsschutz. Überall dort, wo bereits Betriebsvereinbarungen existieren, die günstigere Regelungen für die Beschäftigten beinhalten, bleiben diese bestehen. Dies sichert den Mitarbeitern den Erhalt von bereits gewonnenen Vorteilen.