Start Organspende. Das müssen Sie wissen
Artikel von: Sven Günther
26.06.2024

Organspende. Das müssen Sie wissen

Die meisten Fragen bei unserer Telefonaktion betrafen das neue Organspende-Register. Aber die Gespräche drehten sich auch um postmortale Organspenden generell. Rede und Antwort stand ein Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Foto: BZgA
Die meisten Fragen bei unserer Telefonaktion betrafen das neue Organspende-Register. Aber die Gespräche drehten sich auch um postmortale Organspenden generell. Rede und Antwort stand ein Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Foto: BZgA

Fast alle Anworten zum Thema Organspende

Region. Die Telefone standen nicht still. Hunderte Leser des „regionalspiegel“ hatten Fragen zum Thema „Organspende“, die von einem Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beantwortet wurden.

Ich habe seit Jahren einen Organspendeausweis. Muss ich mich jetzt auch noch in das neue Register eintragen?
Sie müssen nicht. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Aber bedenken Sie: Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der vielleicht im Ernstfall nicht gefunden wird, ist das digitale Organspende-Register immer verfügbar. Das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus kann schnell darauf zugreifen.

Wer ist berechtigt, das Register zu nutzen?
Dies sind Ärztinnen und Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte. Sie wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, welches das Organspende-Register führt, benannt. Sie müssen sich vor Nutzungdes Registers über ihren elektronischen Heilberufsausweis authentifizieren.

Ist der Missbrauch des Registers hundertprozentig ausgeschlossen?
Ja, die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar. Die Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert.

Organspende: Was wenn ich meine Meinung ändern?

Falls ich meine Meinung zur Organspende ändere – kann ich dann auch meinen Eintrag im Register ändern?
Die Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Um Ihre abgegebene Erklärung zu ändern oder zurückzunehmen, wählen Sie auf der Startseite von www.organspende-register.de den Button „Erklärung aufrufen“.

Ich will eine Patientenverfügung machen. Kann ich darin auch gleich meine Entscheidung zu Organspende festhalten?
Ja, für die Zustimmung wird folgende Formulierung empfohlen: „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe und Gewebe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ichin meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“ Für eine Ablehnung können Sie folgende Formulierung benutzen: „Ich lehne die Entnahme von Organen und Geweben ab.“

Ist es möglich, nur bestimmte Organe für eine Spende freizugeben?
Ja, Sie können festlegen, welche Organe oder Gewebe Sie spenden würden und welche nicht. Das ist im Organspendeausweis und auch im neuen Organspende-Register möglich.

Wenn man zu Hause stirbt käme eine Organspende nicht infrage, oder?
Eine Voraussetzung für die Organentnahme ist der Hirntod. Das heißt, die Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms sind unwiderruflich erloschen.
Damit die potenziellen Spende-Organe funktionsfähig bleiben, muss das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Das funktioniert nur auf einer Intensivstation.
In den allermeisten Sterbefällen tritt jedoch der Herzstillstand vor dem Hirntod ein.

Spender können Ihre Entscheidung zum Beispiel im neuen digitalen Organspende-Register, im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in sonstiger schriftlicher Weise festhalten. Foto: pixabay.com

Eine Niere lebt länger als ein Mensch

Ich dachte, mit meinen 81 Jahren könnte ich kein Organspender mehr werden. Aber meine Tochter sagte mir, dass meine Niere noch ewig funktionieren könnte. Stimmt das?
Ja, das stimmt. Sowohl die Nieren als auch die Leber können wesentlich länger funktionstüchtig sein als ein Mensch leben kann. Das hängt damit zusammen, dass diese beiden Filterorgane in der Lage sind, sich immer wieder zu regenerieren.

Ich bin dem Spender meines neuen Herzens unendlich dankbar und würde das gern seinen Angehörigen mitteilen. Geht das?
Ja, sowohl transplantierte Menschen als auch die Angehörigen der spendenden Person können Briefe an die andere Seite schreiben. Dieser Briefwechsel findet anonym über die Deutsche Stiftung Organtransplantation statt. Briefe werden nur dann weitergeleitet, wenn beide Seiten dieser Kontaktaufnahme zugestimmt haben.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.dso.de in der Rubrik „Allgemeine Informationen“.

Gibt es eine Pflicht?

Ist man verpflichtet, sich in dem neuen Organspende-Register einzutragen?
Nein, der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Das Register ist, neben dem bekannten Organspendeausweis oder der Patientenverfügung, eine neue digitale Möglichkeit, das Ja oder Nein zur Organspende rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren.

Wenn ich mich in dem neuen Register für eine Organspende ausspreche – könnte ich die Zustimmung später auch wieder zurücknehmen?
Ja, die Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Um Ihre abgegebene Erklärung zu ändern oder zurückzunehmen, wählen Sie auf der Startseite von www.organspende-register.de den Button „Erklärung aufrufen“. Nach abgeschlossener Authentifikation können Sie Ihre Erklärungs-ID eingeben und Ihre Entscheidung ändern oder löschen. Die Erklärungs-ID wird bei Abgabe einer Erklärung im Organspende-Register erstellt.

Wie sicher ist das Register?
Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Die Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert.

Bin ich nach der Organspende entstellt?

Ist der Leichnam nach einer Organspende entstellt?
Nein. Nach der Organentnahme in einem normalen Operationssaal werden die operativen Einschnitte wieder verschlossen und verbunden. Die Angehörigen erhalten den Leichnam in einem würdigen Zustand zur Beisetzung.

Ist bekannt, wie viele Menschen im vergangenen Jahr in Deutschland Organe nach ihrem Tod gespendet haben?
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen postmortal ein oder mehrere Organe gespendet. Bundesweit wurden damit 2.866 schwer kranken Menschen eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt. Doch angesichts der rund 8.400 Menschen, die auf den Wartelisten für eine Organtransplantation stehen, sind das deutlich zu wenig.

Wo steht Deutschland bei den Organspenden im internationalen Vergleich?
Deutschland liegt im internationalen Vergleich auf den hinteren Plätzen. Im letzten Jahr kamen auf eine Million Einwohner lediglich 11,4 Organspenderinnen und Organspender. Deutschland profitiert im sogenannten Eurotransplant-Verbund von anderen Mitgliedsländern, indem es mehr Organe erhält, als es abgibt. Die Stiftung Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, welche den internationalen Austausch von Spenderorganen koordiniert und aus acht europäischen Ländern besteht. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2022 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,0 Organspenderinnen und Organspender.

Ist es eigentlich in Deutschland immer noch so, dass ohne Einwilligung keine Organe nach dem Tod entnommen werden dürfen?
Es zählt stets der Wille der betroffenen Person. Ist die Entscheidung nicht dokumentiert oder bekannt, müssen Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Erst wenn dies nicht ermittelbar ist, entscheiden in Deutschland die Angehörigen nach ihrer eigenen Haltung.

Wo kann ich meine Entscheidung hinterlegen?

Wie kann ich meine Entscheidung für oder gegen eine Organspende verbindlich festhalten?
Sie können Ihre Entscheidung zum Beispiel im neuen digitalen Organspende-Register, im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in sonstiger schriftlicher Weise festhalten.

Wenn ich mich zur Organspende entscheiden will – gibt es eine bestimmte Frist, in der ich das tun sollte?
Nein, die Entscheidung kann jederzeit getroffen oder geändert werden.
Sie kann auch einer Person des Vertrauens übertragen werden, die namentlich benannt werden muss. Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder im neuen Organspende-Register (www.organspende-register.de).

Kann der Hirntod auch außerhalb eines Krankenhauses festgestellt werden?
Nein, die Hirntod-Diagnostik kann nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses stattfinden. Sie nimmt einige Stunden bis Tage in Anspruch und muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Fachärztinnen und -ärzten unabhängig voneinander durchgeführt werden. Im Falle einer späteren Organ- und Gewebespende dürfen beide Fachärzte weder an der Entnahme noch an der Übertragung beteiligt sein. Die Ergebnisse der Hirntod-Diagnostik werden protokolliert, archiviert und können jederzeit überprüft werden.

Wie ist die Erfolgsrate bei Transplantationen mit gespendeten Organen?
Sehr gut. Von 100 transplantierten Nieren funktionieren nach fünf Jahren noch 85. Von 100 transplantierten Herzen noch 68.