Gerichtskosten bei Zivilprozessen

Eine Richterin schlägt den Hammer nieder. / Symbolbild Gerichtskosten bei Zivilprozessen

Bei Zivilprozessen fallen für die Inanspruchnahme des Gerichts Gebühren und Auslagen an, die unter dem Begriff Gerichtskosten zusammengefasst werden. Diese decken pauschal den Aufwand für das Verfahren, also die Arbeit des Richters und der Verwaltung. Grundsätzlich müssen diese Kosten von derjenigen Partei getragen werden, die den Prozess verliert. Eine wichtige Ausnahme von dieser Regel gibt … Weiterlesen …