Sachsen macht sich locker
Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 30. Juni. Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern und Öffnung von Musikclubs zugelassen
Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 30. Juni. Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern und Öffnung von Musikclubs zugelassen