Maskenpflicht jetzt auch in Chemnitzer Innenstadt
Seit Anfang der Woche gilt gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 auch in der Chemnitzer Innenstadt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Seit Anfang der Woche gilt gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 auch in der Chemnitzer Innenstadt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Neben Reizenhain kann auch der Grenzübergang Gottesgab genutzt werden.