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Artikel von: Redaktion
27.03.2020

Zwickauer im April von Kita-Gebühren befreit

Stadt und freie Träger erheben für April in Zwickau keine Kita-Gebühren. Foto: Pixabay

Zwickau. Die seit 18. März geltende Schließung der Kindertageseinrichtungen zur Vermeidung einer flächendeckenden Verbreitung des Coronavirus dauern nach dem derzeitigen Stand der Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen noch bis mindestens 17. April an.

Damit in der aktuellen Situation den Familien keine Nachteile entstehen, werden die eigentlich zum 15. April fälligen Elternbeiträge für 16 Kitas und Horte der Stadt Zwickau für den Monat April generell nicht erhoben und eingezogen.

Auf der Grundlage der verhandelten Betriebskostenvereinbarungen wird die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen freier Träger ohne Abzüge durch die Stadt Zwickau fortgeführt. In Abstimmung mit den freien Trägern werden diesen ebenfalls die Elternbeiträge für April 2020 von der Stadt Zwickau erstattet. Somit werden die Eltern, deren Kinder eine der 34 Kindertageseinrichtungen der freien Träger in Zwickau besuchen, von der Beitragszahlung für April 2020 befreit.

Auch die Eltern der Kinder, die weiterhin betreut werden, müssen diese Beiträge für April 2020 nicht zahlen ebenso wie Eltern, die kurzfristig noch einen Bescheid oder eine Rechnung über Elternbeiträge erhalten haben.

Von dem Erlass der Elternbeiträge für April 2020 profitieren damit alle 51 Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zwickau mit ca. 5.900 betreuten Kindern.