Artikel von: Björn Max Wagener
10.06.2024
City-Bahn Chemnitz: Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil
GDL kündigte im Vorfeld bereits den Gang zum Bundesarbeitsgericht an
Chemnitz. Das Landesarbeitsgericht hat heute in einer Berufungsverhandlung zu den Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im Schülerverkehr eine entscheidende Regelung getroffen. So untersagt das Gericht unkontrollierte Streiks, die den Schülerverkehr betreffen. Diese dürfen in ihrer bisherigen Form nicht mehr stattfinden. Künftig muss die GDL Streiks, welche den Schülerverkehr betreffen, mindestens vier Tage vorher ankündigen. Damit bestätigt das Urteil wesentliche Teile der Entscheidung des Chemnitzer Arbeitsgerichts und verschafft der City-Bahn Chemnitz die nötige Zeit, um Schienenersatzverkehr zu organisieren.
Dies bedeutet, dass an Schultagen der Schülerverkehr morgens und nachmittags weiterhin gewährleistet sein muss, solange Streiks nicht rechtzeitig angekündigt werden. Die betroffenen Zugverbindungen sind auf der Website der City-Bahn Chemnitz aufgeführt. Im Gegensatz zum Urteil der ersten Instanz ist der Streik im Schülerverkehr nun zulässig. Im Ergebnis der Abwägung wird damit das Grundrecht auf Streik – von kleinen Einschränkungen abgesehen – höher als das Grundrecht der Schüler auf Bildung und sicheren Schulweg eingeordnet. Pendler müssen jedoch damit rechnen, dass die GDL nun ihre Drohung wahr macht. Dies würde den Gang zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt bedeuten. Ob die Gewerkschaft um den Vorsitzenden Claus Weselsky (65) diesen Schritt schlussendlich aber geht, ist derzeit noch unklar. Die City-Bahn selbst betonte in der Vergangenheit immer wieder ihre Verhandlungsbereitschaft, worauf die GDL jedoch nicht einging und ihr Kernziel – die 35-Stunden-Woche – förmlich mit der Brechstange erzwingen will.