Start Erzgebirge Wegen Insektenlampen in den Knast?
Artikel von: Sven Günther
31.08.2018

Wegen Insektenlampen in den Knast?

Wespen werden noch bis in den Herbst auf Kuchen und Plätzchen fliegen. Der Einsatz von Insektenlampen ist problematisch. Foto: pixabay.com

NABU will Insektenlampen verbieten

Von Sven Günther
Region. Invasion der Wespen! Wespen-Alarm! Das große Stechen. Die Zeitungen waren mit Meldungen über die Wespenplage voll. Berichte über Engpässe bei Adrenalin-Pens für Allergiker schlossen sich an. Fest steht: Noch bis in den Herbst werden die Insekten auf Kuchen und Plätzchen fliegen, uns das Leben schwer machen.
Ein Mittel dagegen: Insektenlampen, die Tiere laut Werbung “schmerzlos und hygienisch töten. Jetzt hat der Naturschutzbund (NABU) die Geräte ins Visier genommen, schreibt: “Fakt ist: Wer eine Insektenvernichterlampe im Freien einsetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz! Kommen die Insekten mit den Stromdrähten in Kontakt, wird ein etwa 10.000 Volt starker Stromschlag ausgelöst. Dieser ist für kleine Tiere tödlich. Bei größeren Insekten kommt es zum Abbrennen der Fühler, was einen langen Todeskampf zur Folge haben kann.”

Thomas Heinz, CDU-Landtagsabgeordneter aus dem Vogtland wollte jetzt per Kleiner Anfrage von der Staatsregierung wissen, welche Gesetze zu beachten sind und welche Strafen drohen.

Der Politiker: “Ich wollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Lampen erfragen, für den gesetzeskonformen Einsatz dieser Insektenvernichtungsmittel sensibilisieren und auch darauf aufmerksam machen, dass es einfach ist, die alleinige Schuld am Insektensterben einem Anderen (in dem Fall den Landwirten) zuzuschreiben, weil man dann nicht über eigenes Verhalten nachzudenken braucht.”

Und weiter: “Genau zu diesem Nachdenken wollte ich mit der Kleinen Anfrage anregen. Das gilt übrigens auch für Rasen mähen. Weniger ist hier auch mehr. Öfter mal was zum Blühen kommen lassen hilft den Insekten sehr.”

Die Antwort der Staatsregierung gibt dem NABU recht. Die Insektenvernichterlampen dürfen nur in geschlossenen Räumen aufgestellt werden, in denen besonders geschützte Arten nicht vorkommen. Verstößt man gegen die Regel drohen 50.000 Euro Strafe und bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Laut Staatsregierung sieht man aber keinen Anlass, dass die Unteren Naturschutzbehörden den unsachgemäßen Einsatz kontrollieren, da “da substanzielle Gefahren für die Gesamtpopulation der besonders geschützten Arten durch diese Lampen nicht hervorgerufen werden.”

Der NABU schrieb die Hersteller an, teilt mit, dass fünf die Geräte aus dem Programm genommen, andere sie mit ergänzenden Produktbeschreibungen zur Verwendung in Innenräumen versehen haben. Beim Bundesumweltministerium läuft laut NABU die Anfrage, ob Insektenlampen nicht verboten werden können.