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Artikel von: Sven Günther
11.10.2018

Neue Gesetze kosten 23 Millionen Euro

Normenkontrollrat: Teure Gesetze

Von Sven Günther
Sachsen. Sie sind die Hinschauer, Nachprüfer und Mahner im Hintergrund. Wenige kennen den Sächsischen Normenkontrollrat, dessen Mitglieder seit 2016 ehrenamtlich (50.000 Euro/Jahr Budget für Ehrenamtsentschädigung und Spesen) ermitteln, welche Kosten und welchen zeitlichen Aufwand von der sächsischen Staatsregierung erlassene Regelungen und  dem Landtag vorgeschlagene Gesetze bei Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern verursachen.

IHK-Präsident Dieter Pfortner in seiner Rede zum Jahresempfang:

„Offensichtlich entsteht aber im Freistaat Sachsen die meiste Bürokratie durch Richtlinien und Vorschriften in den Ministerien selbst. Wir schlagen deshalb vor, dass sich der sächsische Normenkontrollrat zukünftig auch mit diesen Vorschriften und Richtlinien befassen soll und nicht nur mit der Gesetzgebung im Freistaat Sachsen!“

Das würde noch mehr aufzeigen, wie teuer die Umsetzung neuer Gesetze ist. Im letzten Jahr wurden 23 Regelungen überprüft. Ergebnis: Die Umsetzung kostet mindestens 16 Millionen Euro. Eine Summe, die noch steigen wird. Michael Czupalla: „Die tatsächlichen Folgen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung liegen aber höher, jedoch können diese durch die Staatsregierung nicht immer konkret in Zeit und Geld abgeschätzt werden. Dass sich dies in Zukunft ändert, darauf möchte der Sächsische Normenkontrollrat gegenüber der Staatsregierung hinwirken.“ Zudem befasst sich der Normenkontrollrat nur mit einem Teilbereich der Kosten die insgesamt im Haushalt des Freistaates zu Buche schlagen.

Die überprüften Regelungen betrafen u.a. die sächsische Bauordnung, das Waffengesetz, das Transplantationsgesetz, den ÖPNV, das Prostituiertenschutzgesetz, das Verwaltungskostengesetz und das Benzinbleigesetz. Mit 14,5 Mio Euro schlug der Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen im Jahr 2017 am teuersten zu Buche.
Schaut man sich den Zeitraum seit 2016 an, prüfte der Normenkontrollrat 35 Vorhaben. Wirtschaft und Kommunen benötigten für deren Umsetzung pro Jahr jeweils 5.800 Stunden extra. Die einmaligen und jährlichen Sach- und Personalkosten für Wirtschaft, Kommunen und Freistaat summieren sich auf rund 23,6 Millionen Euro.

Am aufwändigsten war dabei der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens (u.a. Inklusion) im Freistaat Sachsen, der im Jahr 2016 ca. 3,5 Mio. Euro einmaligen Erfüllungsaufwand, 750.000 Euro jährlicher Erfüllungsaufwand auslöste sowie im Freistaat Sachsen 406 Stellen erforderlich machte. Bei Kommunen und Wirtschaft kamen noch einmal rund 1,2 Millionen Euro Kosten dazu.
Die sächsischen Bürger wurden durch diesen Gesetzentwurf mit dem insgesamt größten jährlichen Zeitaufwand von 26.000 Stunden belastet. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Teilnahme an Schulkonferenzen, der Mitwirkung in verschiedenen Gremien wie dem Kreiselternrat sowie für die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Agenturen für Arbeit, damit diese die Schüler der Abgangsklassen beraten können.

Michael Czupalla: „Der Sächsische Normenkontrollrat hat in den letzten beiden Jahren 16  Hinweise zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterbreitet. Leider wurden diese bisher nicht aufgegriffen. Allerdings zielen einige Vorschläge in die Zukunft und für das Jahr 2018 zeichnet sich hier eine positive Entwicklung ab.“